Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 209

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In diesem Zusammenhang richte ich an die rote Fraktion, an Klubobmann Cap einen recht herzlichen Gruß. Kollege Cap, geben Sie dem von Ihrer Fraktion gestellten Bundeskanzler doch bitte zur nächsten Bilderberg-Konferenz mit, dass Sie gemeint haben, Sie seien für eine Stärkung der nationalen Staaten. (Beifall bei der FPÖ.)

19.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Wurm. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.25.42

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister Hundstorfer! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte jetzt zur Änderung, zur Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes Stellung nehmen und betonen, dass auch verschiedene andere Gesetzesmaterien mit dieser Novelle geändert werden. Es geht darum, dass dieses Österreich gerechter wird, gerechter zwischen den Ge­schlechtern, gerechter auch für jene, die behindert sind. Dazu möchte ich jetzt sprechen.

Wenn Kollegin Winter gesagt hat, dass sie dem Levelling-up sozusagen nicht zustimmen kann, dann muss ich dem entgegenhalten, dass dies leider nicht Bestand­teil der Gesetzesmaterie ist.

Warum haben wir uns mit unserem Koalitionspartner geeinigt, zu dieser Gesetzes­novelle Ja zu sagen? – Weil wir die Politik der kleinen Schritte auch hier gehen. Und da geht es darum, dass die Situation der Frauen in unserem Land schlicht und einfach verbessert werden soll. Es sind unter anderem Kleinigkeiten, die geändert werden. Für das Individuum, für die Frau, die sich zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt bewegt und nicht genau weiß, wie hoch der Lohn, das Mindestentgelt ist, das sie erhalten kann, weil es für ihren Beruf, für ihre Profession noch keinen Kollektivvertrag gibt, ist es wichtig, dass das jetzt auch in den Stelleninseraten verankert werden muss. Geschieht dies nicht, zieht dies eine Strafe nach sich.

Das ist für diese Personengruppe eine wichtige Maßnahme, damit sie nämlich weiß, was bezahlt wird, was sie fordern kann, damit sie die Verhandlungsbasis kennt. Das ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Ein weiterer Punkt in dieser Gesetzesnovelle ist, dass die Geltendmachungsfrist im Falle von sexueller Belästigung von einem Jahr auf drei Jahre verlängert wird. Und auch das ist insofern eine wichtige Neuerung, als genau bei diesen Tatbeständen, bei diesen Vorkommnissen sehr viele Frauen oder auch Männer Scheu haben, das dann sozusagen entsprechend dem Vergehen einzuklagen. Es dauert oft eine bestimmte Zeit, bis sie den Mut gefunden haben, in diesem Fall zur Gleichbehandlungsanwalt­schaft zu gehen.

Damit wird dem Wunsch der Gleichbehandlungsanwaltschaft, dem Wunsch jener, die belästigt werden, Rechnung getragen. Und auch das ist eine Verbesserung für sehr viele Frauen, die es trifft. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Das soll mit diesem Gesetz einmal mehr verankert und verdeutlicht werden. Es ist keine Seltenheit. Das sehen wir auch immer wieder bei den verschiedenen Fällen, die die Gleichbehandlungsanwaltschaft behandeln muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Wir sind bestrebt, dass die Kommission kleiner wird, und das heißt dann auch in diesem Zusammenhang, dass die Verfahren kürzer dauern sollten, also dass sie maximal ein Jahr dauern sollen, damit schneller Recht gesprochen wird. Wer schnell hilft, hilft doppelt. Auch das ist ein Grundsatz, der wichtig ist und dem mit dieser Novelle entsprochen wird.

 


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