Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 210

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Weiters: Etwas, was zwar schon gemacht, aber jetzt auch noch im Gesetz verankert wird, ist, dass sich der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin jährlich mit NGOs treffen soll, um über den Stand der Gleichbehandlung in unserem Land zu sprechen. Das Gleiche gilt auch für den Sozialminister. Auch das wurde in der Vergangenheit schon gemacht, nur haben wir es jetzt in diesem Gesetz verankert.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen bezüglich des soge­nannten Levelling-up: Da geht es darum, dass niemand aufgrund des Geschlechts, aufgrund des Alters, aufgrund der sexuellen Orientierung diskriminiert werden soll. Da hätten wir uns gewünscht, dass wir auch mit dieser Novelle etwas gemeinsam zu­stande bringen. Das ist leider nicht gelungen. Das ist ja nicht so ein Novum in unserer Gesetzesordnung oder in unterschiedlichen Gesetzen, wenn ich mir nur zum Beispiel die Gewerbeordnung anschaue. Auch da darf niemand zum Beispiel aufgrund der Ethnie oder der Rasse diskriminiert werden.

Dass das sogenannte Levelling-up, nämlich der Diskriminierungsschutz für alle Grup­pen – seien es nun Schwule oder Lesben, sei es nun, dass aus Altersgründen diskri­miniert wird – nicht gelungen ist, finde ich schade. Wir werden natürlich weiter ver­suchen, das Bundesgesetz auf den Stand zu bringen, auf dem auch die anderen acht Bundesländer sind. Es ist nur ein Bundesland, das keine entsprechenden Gesetze beschlossen hat, nämlich Niederösterreich. Alle anderen Bundesländer haben zum Beispiel in ihren Wohnungsrichtlinien solche Bestimmungen verankert.

Wir beschließen heute eine Reform, eine Novellierung, die notwendig ist. Ich bin froh darüber, die nächsten Schritte werden sicher wieder folgen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.20

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Frau Ministerin! – Es ist niemand mehr auf den Zuschauerrängen! Ich möchte gar nicht wissen, wie Sie, Frau Abgeordnete Winter, Ihre spitzlustige Bemerkung: wow, mein Lieblingsausschuss!, gemeint haben. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht Ihr Lieblingsausschuss ist und dass Sie das Thema nicht besonders ernst nehmen. Ich hätte mir auch nicht erwartet, dass Sie Gleichbehandlung insgesamt sehr ernst nehmen.

Ich möchte festhalten, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf einiges abgewinnen können. Es ist viel Positives drinnen. Besonders wichtig ist – das wurde schon erwähnt – die Ausdehnung der Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung auf drei Jahre. Es gibt aber auch Änderungen bei der Behandlung der Struktur der Gleich­behandlungsanwaltschaft, beim Senat. Das sind Dinge, die jetzt abstrakt klingen, die aber in der Rechtsausübung, nämlich dass Frauen und Männer um ihr Recht kämpfen und es durchsetzen können, sehr wesentlich sind und einen großen Unterschied ausmachen. Deswegen werden wir dem auch zustimmen. Wichtig sind auch der Diskri­minierungsschutz für Selbständige und die Mindestgehaltsangaben in den Stellenanzeigen.

Es gibt insgesamt viel Positives, es ist aber trotzdem etwas festzuhalten, was ich ein bisschen der SPÖ vorwerfen würde. Das hat auch die Volksanwaltschaft am selben Tag, an dem wir den Ausschuss gehabt haben, festgehalten. Was Diskriminierungen anbe­langt ist es einfach noch immer ein ziemlicher Paragraphendschungel mit unter­schiedlichen Levels. Es ist unzugänglich, es ist schwer verständlich. Insofern bietet es


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