Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 213

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Das heißt, dass diese Arbeitszeiten nicht nur in Teilzeit zu sehen sind, sondern auch in flexibler Arbeitszeit. Das alles ist zu tun, damit die Unterstützung für Frauen, vor allem für jene Frauen, die die Verantwortung für Kinder übernehmen und übernommen haben, noch größer und besser wird.

Wir haben mit der Bildungsteilzeit einen großen Schritt gesetzt. Wir haben mit der Reform der Pendlerpauschale vor allem zugunsten der Pendlerinnen – Teilzeitkräfte sind vor allem Frauen – einen Schritt gesetzt. Wir haben auch die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld angehoben. Nun steht eine weitere beim einkommens-abhängigen Kinderbetreuungsgeld an.

Dennoch brauchen wir mehr: Wir brauchen eine steuerliche Entlastung der Familie, denn Kinder kosten Geld. Kinder sind auch einem Wettbewerb in Kindergarten und Schule ausgesetzt. Daher fordern wir, die Volkspartei, einen Kinderfreibetrag von 7 000 € pro Kind und Jahr für die Familien ein. Das muss möglich sein. Das müssen und wollen wir uns auch leisten.

Wir brauchen aber auch, um den Frauen die Wertigkeit ihrer Mutterarbeit entsprechend zu dokumentieren, ganz einfach die pensionsbegründenden Maßnahmen, die zu setzen sind, vier Jahre für jedes Kind. (Abg. Silhavy: Und was kostet das?) Ich hoffe, dass wir das in der neuen Legislaturperiode zustande bringen, ganz gleich, welches Geburtsdatum das Kind aufweist. Jedes Kind hat seine Wertigkeit. Jedes Kind ist eine enorme Verantwortung für Mütter und Väter. Daher wollen wir das auch.

Genauso wollen wir aber auch den Ausbau der Pflegefreistellung für Mütter und Väter, ausgedehnt auch auf die Großeltern, einfach auf die Familie. (Abg. Silhavy: Was kostet das alles?) Da ist uns ein erster Schritt gelungen, nämlich dass das für außer­häuslich wohnende Partner und Eltern bereits zutrifft. Wir wollen eine Erweiterung der Pflegefreistellung auf zwei Wochen für jedes Kind.

Liebe Kollegin, natürlich kostet es Geld, selbstverständlich. Die Frage in unserer Gesellschaft in Österreich ist, welchen Wert wir den Familien in unserem Land geben. Ich sage das jetzt als Frauensprecherin der ÖVP und als Bürgermeisterin. Welche Wertschätzung geben wir den Müttern und Frauen, aber auch den Männern, in unserem Land? Das ist die Frage, die wir auch im Herbst nach der Wahl zu beant­worten haben werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.14

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde keine wahlkämpfende Ankündigungsrede wie Kollegin Schittenhelm halten. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Ich denke, wir sollten uns mit dem befassen, was vorliegt, und nicht immer das glauben, was angekündigt wird. (Neuerlicher Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das vorliegende Gleichbehandlungsgesetz wurde 2004 erstmals beschlossen und hat schon einige Novellierungen und Ergänzungen hinter sich: 2005, 2008, 2011. Heute wird es, so kann man sagen, zum vierten Mal novelliert. Es ist schon angesprochen worden, dass es in der Lesbarkeit immer schwieriger wird. Man sollte sich wirklich in der nächsten Legislaturperiode genauer anschauen, wie man das Gesetz leichter lesbar machen und vereinfachen kann.

Dass es natürlich immer wieder weiterentwickelt werden muss, zeigen auch die Be­schwerdefälle, die gerade im Bereich der Arbeitswelt jedes Jahr aufkommen und auffallen, vor allem was den beruflichen Aufstieg und die Diskriminierung bei beruf-


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