Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 214

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lichem Aufstieg betrifft. Es sind in etwa 200 Beschwerdefälle. Daher muss man immer wieder schauen, was man besser machen kann, damit diese Beschwerdefälle weniger werden.

Wir bewerten das, was vorliegt, grundsätzlich positiv. Es wurde schon von meinen Vorrednerinnen gesagt, dass vor allem der Geltungsbereich erweitert wurde. Bisher war es nur für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglich. Jetzt soll es auch auf Selbstständige bei Gründung und Erweiterung von Unternehmen ausgeweitet werden.

Die Frist bei Geltendmachung von Ansprüchen wird verlängert und ausgedehnt. Das ist ganz klar, denn gerade diskriminierende Delikte sollen eine längere Verjährung haben. Weiters wird die Verpflichtung zur Angabe von Mindestentlohnung ausgedehnt, vor allem für jene Bereiche, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt. Man gibt zumindest bekannt, woran bei der Bezahlung gedacht wird.

Was für uns auch sehr wichtig ist, ist die Verkleinerung der Senate, um einfach die Verfahren zu verkürzen und die Wartezeiten zu reduzieren. Bis jetzt wurde noch nicht angesprochen, dass das Behinderteneinstellungsgesetz auch an das Gleichbehand­lungs­gesetz angepasst wurde.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Ausschuss haben wir eine sehr emotionale Debatte zwischen ÖVP, SPÖ und Grünen gehabt was das Levelling-up betrifft. Das ist nicht im Gesetz drinnen, darüber wird heute nicht abgestimmt. Aber ich möchte als Vertreterin des BZÖ sagen, dass wir ein klares Ja gegen jede Art von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Weltanschauung, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechtes oder der Behinderung sagen. Daran ist kein Zweifel, da brauchen wir nicht zu diskutieren. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber wir sagen ein klares Nein gegen jede weitere überbordende Regulierung, die in die Freiheits- und Grundrechte des Einzelnen einwirkt, vor allem wenn es um verschiedene Dienstleistungen geht.

Ich würde vorschlagen, dass wir in der neuen Legislaturperiode dieses Thema im Gleich­behandlungsausschuss noch einmal ohne große Emotionen und sachlich diskutieren und dann zu einer Entscheidung, wie immer sie ausschaut, kommen. Das soll vor allem im Hinblick darauf sein, dass das von neun Bundesländern bereits acht umgesetzt haben.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung geben. Ich mache es wegen der vorgerückten Zeit ganz kurz: Wir werden auch ein Ja zur systematischen Erfas­sung der Gleichbehandlungsentscheidungen geben, also dem Antrag der Kollegin Unterreiner zustimmen. Dem Antrag der Kollegin Schwentner werden wir nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.36

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der Novellierung wurde von meinen Vorrednerinnen schon einiges gesagt. Wir stehen dieser Änderung ambivalent gegenüber. Ich möchte aber vorweg gleich sagen, dass wir dieser Novelle zustimmen, da die positiven Aspekte die negativen überwiegen.

Ich möchte einige Punkte ansprechen: Positiv zu erwähnen sind die Stelleninserate. Sie sollen dahin gehend novelliert werden, dass sie auf jene Bereiche erweitert


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