Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 215

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werden, für die derzeit keine lohngestaltete Vorschrift zur Anwendung kommt, sprich der Mindestlohn muss angegeben werden.

Ein positiver Punkt ist, dass im Behindertengleichstellungsrecht die Anhebung des Schutzniveaus analog umgesetzt werden soll. Das ist verankert.

Die Verkleinerung der Senate der Gleichbehandlungskommission wurde ange­sprochen. Daraus soll ein Vorteil für Betroffene erwachsen, da sie nicht mehr vor so einer großen Kommission sprechen und ihre Anliegen vorbringen müssen. Das wird vielleicht auch die Scheu der Betroffenen etwas mildern. Das sehen wir als positiv an. (Beifall des Abg. Markowitz.)

Die Verkürzung der Verfahren, die damit einhergehen soll, sehen wir ebenfalls positiv. Die Verfahren dauern derzeit 18 Monate oder sogar länger. Sie sollen nun auf maximal zwölf Monate reduziert werden.

Unklarheiten bezüglich der Befugnisse der Mitglieder sollen mit dieser Novelle beseitigt werden. Jetzt hätte ich eine Frage: Wie wurde das denn bisher gehandhabt? Wie ist bisher mit diesen Unklarheiten, die es anscheinend gibt, umgegangen worden?

Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum es gesetzlich geregelt werden muss, dass Treffen des Bundeskanzlers mit NGOs regelmäßig stattfinden sollen. Dasselbe gilt für den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Behinderten-NGOs. Warum das gesetzlich geregelt wird, verstehe ich nicht, da es ja jetzt schon der Fall ist, dass es diese Treffen gibt.

Der Evaluierungszeitraum wurde mit 2019 festgelegt. Ich finde, das ist etwas zu lange. Das sollte vielleicht auch früher angesetzt werden.

Positiv und auch negativ angesprochen wurde die Erweiterung der Verjährungsfrist bei sexuellen Belästigungen von einem Jahr auf drei Jahre. Diesen Punkt kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Ich glaube, dass sich der Betroffene, wenn eine sexuelle Belästigung stattfindet, gleich meldet und nicht erst ein, zwei, drei Jahre später draufkommt, dass er sexuell belästigt worden ist, weder die Frau noch der Mann. Also diesen Punkt sehe ich auch als negativ.

Aber summa summarum kann ich sagen, dass wir dieser Novelle zustimmen, da die positiven Aspekte überwiegen. Anmerken möchte ich noch, dass wir grundsätzlich zu viele Gesetze und zu viel Verwaltung haben, dass sie kompliziert sind, dass sie schwer lesbar sind. Eine Vorrednerin hat das schon angesprochen. Wir sollten es in der nächsten Legislaturperiode angehen, die Gesetze zu durchforsten, lesbarer und auch für den Bürger einfacher zu machen! – Danke. (Beifall des Abg. Markowitz.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unter­reiner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.10

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eine Vorgangsweise anprangern, die dieses Hauses unwürdig ist. Ich möchte anprangern, wie die Regierungsparteien mit dem kreativen Potential der Opposition umgehen. Es geht mir um die Art und Weise, wie man mit den Anträgen der Oppositionsparteien umgeht. Um Initiativen und politische Vorhaben der Opposition zu schmälern, werden Anträge beinhart und ganz bewusst ausgebremst.

Die Arbeit der Opposition besteht ja nicht nur daraus, Vorhaben der Regierung zu kritisieren oder abzulehnen. Wir Freiheitliche beweisen mit unseren Anträgen ganz im Gegenteil, dass wir Österreich gestalten wollen. Die Bevölkerung weiß aber wenig


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