Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 253

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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12, Bericht des Ausschusses für Sport­angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2149 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 – BSFG 2013) und über den Antrag 2155/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine existenzbedrohende Reduktion der Grund­förderung des ÖBSV (Österreichischen Behindertensportverbandes) in der 203. Sit­zung des Nationalrates am 23. Mai 2013

§ 22 des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 sieht unter dem Titel „Über­lassung von Einrichtungen der Bundesschulen“ vor: „Sofern Einrichtungen der Bundesschulen gegen jederzeitigen Widerruf für sportliche Zwecke überlassen werden, darf dies Überlassung unentgeltlich erfolgen.“

Hintergrund dieser Bestimmung sind ein vorhandener Mangel an Sportstätten und ein derzeit nicht vorhandener Zugang zu Sportstätten für viele Vereine bei gleichzeitigem Leerstehen dringend nötiger und vorhandener Einrichtungen in Bundesschulen.

Neben Sporteinrichtungen in Bundesschulen gibt es auch Sportstätten des Bundes­heeres, die zu gewissen Zeiten nicht genutzt werden und oft über Stunden leer stehen. Auch bei diesen Einrichtungen wäre es – nach einer Evaluierung, inwieweit diese der Öffentlichkeit problemlos überlassen werden könnten – möglich, diese zu gewissen Zeiten Nichtbundesheer-Angehörigen für sportliche Zwecke zu überlassen.

Einnahmen aus einer allenfalls entgeltlichen Überlassung von Sportstätten des Bun­des­heeres müssen verpflichtend für den Erhalt und Betrieb dieser Sportstätten genutzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird ersucht, eine Evaluierung der vorhandenen Sportstätten des österreichischen Bundesheeres vorzunehmen und die derzeit im § 22 Bundes-Sportförderungsgesetz nur für Bundesschulen vorgesehene Regelung auch auf die dafür geeigneten Sportstätten des österreichischen Bundes­heeres auszudehnen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Bundesminister Mag. Klug zu Wort. – Bitte.

 


21.51.29

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich darf mich eingangs recht herzlich für die vielen Anregungen bedanken und bedanke mich jetzt im Nachhinein auch noch bei den Mitgliedern des Sportausschusses. Ich hatte Gelegen­heit, mit ihnen nicht nur eine allgemeine Aussprache über ein sehr breit angelegtes Themenfeld im Sport durchzuführen, sondern auch eine Diskussion zum vorliegenden Bundes-Sportförderungsgesetz.

Ich bedanke mich gleichzeitig für die aktuellen Anregungen hinsichtlich der weiteren Intensivierung des Sports im Bereich des österreichischen Bundesheeres. Herr Kollege, ich darf Sie um rund zwölf Stunden Geduld bitten, ich werde mich morgen be-


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