Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 276

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professionell gearbeitet. Solche Äußerungen des Rechnungshofpräsidenten hört man nicht so oft. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


23.10.38

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Ich bringe den Entschließungs­antrag ein, den ich zunächst bei TOP 13 angekündigt habe. Ich beziehe mich auf III-336 der Beilagen. (Abg. Zanger auf Abgeordnete der SPÖ deutend, die zwischen den Bankreihen stehen und miteinander sprechen : Was ist das für eine Gaudi, Herr Präsident? Abg. Ing. Westenthaler: Haben die meisten Redner gemeldet, und keiner passt auf!)

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Auf­stockung für den Rechnungshof

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird auf­gefor­dert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die notwendige bud­getäre Aufstockung des Rechnungshofes beinhaltet, damit dieser seinen verfas­sungsmäßigen Aufgaben und seinen Sondertätigkeiten ohne finanzielle und personelle Einschränkun­gen weiterhin nachkommen kann.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich bitte Sie inständig, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.11

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Gradauer, Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter

betreffend budgetäre Aufstockung für den Rechnungshof

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2012/6 (III-336/2332 d.B.) in der 204. Sitzung des Nationalrates (TOP 14.)

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sonder­tätigkeiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in Anspruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt werden. Gleichzeitig wurden im Bundesfinanzrahmengesetz die budgetären Mittel für den Rechnungshof gekürzt.

Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrecht­zuerhalten, fehlen dem Rechnungshof bis 2016 € 3,6 Mio. Euro. Der Rechungs­hof-


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