Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 87

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„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im Zuge von Krisen und Katastrophen steuerliche Erleichterungen für private Unter­nehmen, die Freiwillige beschäftigen, sowie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Freiwilligenorganisationen beim Ankauf von Gerätschaften vorsieht.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

12.21


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mag. Haider und weiterer Abgeordneter betreffend konkrete Maß­nahmen für Österreichs Freiwillige I

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über "Entwicklungen und Maßnahmen betreffend die Hochwasser­situation in Österreich", in der 206. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12.06.2013.

Anfang Juni 2013 wurde Österreich von einer der schlimmsten Hochwasser-katas­trophen in der Geschichte des Landes heimgesucht und noch immer sind tausende freiwillige Helfer der Feuerwehr und der Rettungsdienste damit beschäftigt, die verheerenden Schäden der Flut zu beseitigen und die Opfer zu versorgen.

In Österreich sind rund 44 Prozent der Bevölkerung, also rund 3 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

Privaten Betrieben, speziell KMUs, die Freiwillige beschäftigen, müssen unter be­stimm­ten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen gewährt werden. Denn es kann beispielsweise für ein kleines Unternehmen im ländlichen Raum bei einem Brand oder einem Autounfall mit Bergungsbedarf zu einem Ausfall eines wesentlichen Teils der Belegschaft kommen, wenn dieser für die Freiwillige Feuerwehr aktiv ist.

Die Finanzierung der Hilfsorganisationen erfolgt in der Regel über Spenden und Förderungen von Ländern und Gemeinden. Bei der Anschaffung größerer Geräte, die für den Einsatz benötigt werden, gibt es oft Spendenaktionen, an denen sich die Einwohner der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise der jeweiligen Region stets gerne beteiligen, um die Organisationen zu unterstützen und einen Beitrag für die eigene Sicherheit zu leisten.

Es ist allerdings völlig inakzeptabel, wenn Feuerwehren und Rettungshilfs-organi­sationen bei der Anschaffung der betreffenden Geräte zusätzlich wie beispielsweise durch die Mehrwertsteuer belastet werden. Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr übernehmen Aufgaben, die sonst die öffentliche Hand zu tragen hätte. Jede angeschaffte Gerätschaft kommt daher auch der öffentlichen Hand zugute.

 


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