Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 99

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Selbstverständlich brauchen wir auch die ausreichenden Mittel, wir brauchen die Budgetmittel für den Hochwasserschutz; diese müssen wir auf jeden Fall aufstocken.

Und abschließend: Die roten Zonen, meine Damen und Herren, die Bauverbote, die auf Basis schlechter Raumordnungsgesetze derzeit in vielen Gebieten nicht vollzogen werden, die müssen wir unmittelbar durchsetzen. Dazu werden wir Grünen eine Initiative starten – auf Länderebene, auf Bundesebene, durch ein Paket, durch einen Staatsvertrag für den Hochwasserschutz, wo wir sicherstellen werden, dass kein einziges Bauwerk in Österreich mehr errichtet werden darf, wo es in roten Zonen ver­ortet wird, wo genau dort gebaut wird, wo die größten Schäden entstehen, zum Schaden der BürgerInnen und zum Schaden der Öffentlichkeit, die diesen Schaden letztlich mit Steuermitteln wieder reparieren muss.

Das ist die Herausforderung, und das werden wir auch in den nächsten Wochen und Monaten umsetzen, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


12.58.10

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dieser Thematik, die der Herr Kollege Pirklhuber am Schluss angeschnitten hat, den Gefahrenzonenplänen und den roten Zonen, haben wir insgesamt ein Problem, nämlich dass diese Gefahren­zonenpläne erst dann in die Bebauungspläne eingearbeitet werden, wenn diese Bebauungspläne wieder überarbeitet werden. Das ist ein riesiges Problem. Der Gefahrenzonenplan an sich ist sonst nur eine Empfehlung. Daher haben wir immer wieder das Problem, dass es dort zu Baumaßnahmen kommt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist aber auch nicht überall gleich!) – Nein, das ist nicht gescheit, und das gehört geändert.

Wobei ich aber der Überzeugung bin, dass es seit 2002, meine sehr geehrten Damen und Herren, kaum mehr Bauerlaubnisse in diesen roten Zonen gibt, weil 2002 noch nicht so lange her ist. Ich glaube, die Frau Kollegin Höllerer hat davon gesprochen, dass die Jahrhunderte immer enger werden: Ein Jahrhundert in Bezug auf das Hoch­wasser dauert jetzt nur mehr elf Jahre – und wir wissen nicht, ob es nicht noch enger wird, wenn man sich die klimatischen Entwicklungen anschaut.

Wir haben heute schon sehr, sehr viele gescheite und weniger gescheite Ideen gehört. Ich glaube, es ist auch einmal ganz, ganz wichtig, sich die behördliche Zuständigkeit zu überlegen, die behördliche Zuständigkeit zwischen Land und Bund. Wir haben immer noch die Zweiteilung: einmal der Gewässerbezirk, Flussbau ist Landessache; und dann haben wir den Wildbach- und Lawinenverbau, diese Behörde ist Bundessache.

Diese beiden Behörden sollten uns eigentlich vor Hochwasser in den verschiedensten Bächen und Flüssen schützen. Das tun sie auch, aber sehr, sehr kompliziert, denn da gibt es Bäche und Flüsse – ich habe einen ganz konkreten Fall, den ich Ihnen hier nachweislich berichten kann. Dieses Bacherl ist zirka 8 Kilometer lang. Im Oberlauf des Bacherls ist die Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig, und im Unterlauf dieses Baches ist der Flussbau zuständig – ein Unding! Das gehört schleunigst beseitigt.

Es kann auch nicht sein – Herr Bundesminister Berlakovich ist nicht mehr hier –, dass man gerade im Wildbach- und Lawinenverbaubereich jetzt plötzlich damit anfängt, diese Behörden zusammenzulegen und hier einzusparen. Das ist einfach gegen jede Schutzmaßnahme gerichtet. Vor allem sind dort wirklich Leute am Werk, meine Damen


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