Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 146

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Eine ganz wesentliche Frage in dem Zusammenhang ist allerdings, dass wir uns ja nicht dem Glauben hingeben sollten, dass die Erhöhung der Strafen alleine nutzt. Wir wissen alle, das ganz Wesentliche bei der Verhinderung von Verbrechen und bei der Bekämpfung von Verbrechen und Kriminalität ist die unmittelbare und raschest­mög­liche Reaktion und der Aufgriff.

Wesentlich wird es also sein, dass wir diese Regeln, wenn wir sie anwenden, auch so anwenden, dass sie einfach von der Verfolgung her diese Missstände beheben. Wir wissen alle, Menschenhandel – und da gibt es Regelungen, die jetzt ganz massiv Verschärfungen ermöglichen – war bis dato etwas, wo wir immer wieder gesehen haben, da passiert zu wenig, und da wird in Zukunft wesentlich mehr passieren müssen. Das ist natürlich auch eine entsprechende Forderung, ein Ersuchen an die Frau Innenministerin. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit der ?)

Das Po-Grapschen – es ist leider von der Zeit her nicht mehr möglich – hätten wir also sicherlich hineinnehmen sollen. Den Standpunkt habe ich vertreten, weil aus meiner Sicht, wenn es Delikte gegen die Ehre gibt – und die sind im Strafgesetzbuch gere­gelt –, dann muss das Angreifen einer Person gegen deren Willen, nur weil man sich das Recht herausnehmen will, auf das Gesäß zu greifen, was aus meiner Sicht unerträglich ist, natürlich mindestens genauso wie eine üble Nachrede, eine Belei­digung bestraft werden. Das hat nicht stattgefunden. (Abg. Mag. Wurm:  Schande!)

Vielleicht was den Kollegen Lausch anlangt: Ich kenne die Geschichte nicht, nur das betretene, das betroffene Gesicht des Kollegen Stefan hat mir gezeigt, dass sich da auch nicht alle wohlfühlen in dieser Situation. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan. Abg. Ing. Höbart: Lesen Sie nicht unsere Körpersprache!) Ich glaube, was er gemacht hat oder nicht gemacht hat, ist das eine. Die Verjährung jedenfalls ist wirklich eine sehr betrübliche Geschichte. (Abg. Mag. Stefan: Ich fühle mich jetzt auch nicht wohl!)

Was ich gehört habe, hat der Kollege Lausch allerdings schon ein Disziplinarverfahren gegen diese Dame eingeleitet, die offensichtlich seiner Ansicht nach das Falsche gesagt hat. Warten wir ganz einfach ab, was bei diesem Disziplinarverfahren heraus­kommt! Es könnte ja auch eine Klärung der Angelegenheit selbst sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.29.19

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zum Herrn Kollegen Steinhauser ein Satz: Ich werte nicht, was da war, was da ist, ich habe mich damit auch nicht beschäftigt. Nur, Herr Kollege Steinhauser, gerade Sie und Ihre Fraktion, die immer so den Rechtsstaat bemühen, sollten zur Kenntnis nehmen: Wenn der Rechtsstaat und die Justiz ein Verfahren einstellen, dann ist der Beschuldigte unschuldig – und zwar egal, aus welchem Grund! Das ist so. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und das ist zur Kenntnis zu nehmen! – ob das Verjährung ist oder eine sonstige Begrün­dung. Und ich glaube, die Grünen sollten auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es eben Urteile geben kann, die ihnen vielleicht nicht politisch in den Kram passen. (Abg. Mag. Steinhauser: Es gibt kein Urteil!) Es ist ja so: Immer dann, wenn es Urteile gibt, die Ihnen passen, applaudieren Sie, und wenn es Ihnen nicht passt, kritisieren Sie. Das sei Ihnen überlassen, nur diese Bemerkung sei dazu gemacht.

Zum Herrn Kollegen Jarolim: Es erübrigt sich jetzt, auf seine geographischen Kennt­nisse einzugehen. Die Blicke seiner Fraktionskollegen haben schon einiges dazu


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