Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 159

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FPÖ.) Bei aller Emotionalität dieses Themas hätte ich die Bitte, Frau Präsidentin, dass wie beim Fußballmatch die Zeit abgedrückt wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Fazekas ist nun am Wort!

 


Abgeordneter Hannes Fazekas (fortsetzend): Ich möchte zumindest auch meine Gedanken, aber nicht zu dieser Diskussion dazu einfließen lassen, die sehr emotionell ist. Wir werden das jetzt in dieser Form wahrscheinlich auch nicht lösen können (Abg. Öllinger: Sie können eine Meinung dazu haben!), aber ich habe dazu eine Meinung, selbstverständlich.

Meine Meinung mache ich jetzt kund, nämlich zu dem Gesetz, das wir jetzt auch beschließen wollen. Und hier möchte ich ganz klar feststellen, dass es bei jeder Diskussion über das Strafrecht – wir haben das heute im „Standard“ auch lesen dür­fen – unterschiedliche Zugänge und unterschiedliche Meinungen gibt. Daher begrüße ich ganz besonders, dass wir uns damit intensiv auseinandersetzen, weil sich in den letzten Jahrzehnten seit der Reform des ehemaligen Ministers Broda auch sehr viel geändert hat. So hat sich auch die Wertehaltung in der Gesellschaft verändert. Es gibt hier riesigen Diskussionsbedarf, und es ist notwendig, das auf einer bestimmten Ebene zu diskutieren, was gerade in einer Arbeitsgruppe getan wird, aber auch die Politik ist in hohem Maße gefordert, sich damit auseinanderzusetzen.

Dieses Gesetz führt zu einer Verschärfung der Strafbestimmungen. Man kann sich dem nicht entziehen, das ist völlig klar. Wir müssen aber auch zum Ausdruck bringen und sollten nicht davon abrücken, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Gesell­schaftspolitik nicht ausschließlich über das Strafrecht gemacht werden kann. Wir werden nicht alles über das Strafrecht lösen können. Wir müssen uns auch die Frage stellen, warum es in der heutigen Zeit überhaupt notwendig ist, dass wir in hohem Ausmaß auch das Strafausmaß beim Sexualstrafrecht immer wieder in die Höhe schrauben müssen. Hier muss auch an anderen Rädchen gedreht werden, das sollten wir ganzheitlicher betrachten dürfen und können, und das muss auch gemeinsam geschehen. Das ist aus meiner Sicht sehr wichtig.

Ich glaube auch nicht, dass wir uns dem Dogma verschreiben dürfen, dass das Straf­recht nach dem Motto „Aug um Aug, Zahn um Zahn“ ausschließlich einem Rache­bedürfnis entspringt, sondern wir sollten wirklich die Bereiche Generalprävention und Spezialprävention entsprechend beleuchten. Aber wichtig ist, dass in jenem Bereich, der vor allem den Menschenhandel, auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern betrifft, hier ein Stück weitergegangen wird. Das ist notwendig. Und ich glaube, das ist auch im Sinne all jener, die wir uns in diesem Bereich einsetzen.

Einen Aspekt möchte ich noch ganz kurz ansprechen, auf die Ausführungen des Kollegen Westenthaler eingehend, der das vor der Delegation der Liezener Pen­sionistin­nen und Pensionisten sehr wortgewaltig vorgebracht hat. Aber man soll auch wissen, dass im österreichischen Strafrecht die lebenslange Freiheitsstrafe im Schnitt 22 Jahre dauert. Das heißt, es gibt sie de facto in dieser Form nicht, es gibt sie aber sehr wohl, und das sollten wir auch festhalten. Genau jene Täter, die von dir, Kollege Westenthaler, auch angesprochen worden sind und sehr wohl ihr gesamtes Leben hinter Gittern verbringen, das sind die gefährlichen Rechtsbrecher, und jene, die krankheitsbedingt als geistig abnorme Rechtsbrecher hinter Gittern sind, sind auch lebenslang hinter Gittern. Das heißt, wir führen hier eine falsche Diskussion, lebens­lang bedeutet derzeit im Schnitt 22 Jahre. (Abg. Ing. Westenthaler: Will der Jarolim abschaffen!) Das wollte ich nur angeführt haben. – Danke für Ihre  Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14

 


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