Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 160

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. – Bitte.

 


16.14.59

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich habe mir als Jurist an sich vorgenommen, gerade diese für mich zutiefst sachliche oder notwendigerweise sachliche Diskussion des Sexualstrafrechtes auch in dieser Form zu führen.

Kollegin Schwentner! (Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.) – Ich habe Kollegin gesagt, Frau Kollegin Schwentner, bitte mir zuzuhören und nicht dazwischen zu rufen! Sie können sich gerne wieder zu Wort melden und hier herausgehen. Kollegin Schwentner hat es aber tatsächlich geschafft, auf das Ersuchen hin, dass sich die grüne Fraktion des österreichischen Nationalrates von dem nach Selbstangaben pädo­philen Europa-Abgeordneten Cohn-Bendit klar distanziert, nicht nur diese Distan­zierung missen zu lassen, geschätzte Damen und Herren, sondern Sie haben diesen Abgeordneten auch noch verteidigt. Das ist für mich zutiefst verwerflich und beschä­mend. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.)

Frau Kollegin, ich muss Ihnen wirklich sagen: Mich als jungen Vater verstört, dass Personen wie Sie hier herausgehen und pädophile Abgeordnete Ihrer Fraktion im Europäischen Parlament verteidigen. Pfui Teufel, Frau Kollegin! (Beifall bei der FPÖ.)

Um aber bewusst wieder zur Sachlichkeit zurückzufinden, denn es ist notwendig, dieses Sexualstrafrechtsänderungsgesetz auch im Detail zu beleuchten, gehört natürlich von unserer Seite, von der freiheitlichen Fraktion sehr wohl angeführt, dass es ein erster wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung war, die ent­sprechenden Strafrahmen bei mehreren Sexualstrafdelikten anzuheben, womit bedingt auch die Mindeststrafen in diesem Bereich angehoben werden. Keine Frage, das ist von unserer Seite auch zu begrüßen, geschätzte Damen und Herren. Aber diese Debatte sollte nicht dazu gereichen, sie zu einem gegenseitigen Schulterklopfen entarten zu lassen und einander hierfür auch noch Gratulationen auszusprechen, denn eine Vielzahl an weiteren notwendigen Reformschritten ist hier noch zu setzen, Frau Bundesministerin.

Insbesondere spreche ich in diesem Zusammenhang eines an, die Kollegen des freiheitlichen Parlamentsklubs haben es inhaltlich schon erarbeitet, bis hin zur einleitenden Rede des Kollegen Dr. Fichtenbauer, welche Reformpunkte hier umge­setzt wurden. Frau Bundesministerin, was aber bei genauem Studium dieser Reform, dieser Novelle für mich nicht nachvollziehbar ist, ist der genaue Blick auf das Tätigkeitsverbot. Sie wissen, Frau Bundesministerin, im § 220 b ist ein Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter normiert, die in einem beruflichen Naheverhältnis zu Kindern und Jugendlichen tätig sind und in diesem Naheverhältnis, in dieser Beziehung einer Sexualstraftat überführt wurden.

Geschätzte Damen und Herren! Mit Blick in die Vergangenheit war es für mich schon erschreckend, in einem von sich selbst behauptenden, hoch entwickelten Rechtsstaat zu leben, der gerade bei diesem Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter im Umfeld von Kindern eine Maximalbegrenzung von nur fünf Jahren vorsieht. Jetzt haben wir eine Novelle vorliegen und bringen es gemeinsam nicht zustande, bei diesen Sexualstraf­tätern auf eine lebenslange Sperre bei diesem Tätigkeitsverbot im Umfeld von Kindern hinzuarbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun ist mir schon klar, werte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, es wird schon einen Grund haben, wieso das hier inhaltlich nicht verarbeitet worden ist. Des­wegen spreche ich in diesem Zusammenhang auch nicht die Abgeordneten von SPÖ


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