Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 163

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mich wirklich sehr, dass wir den Antrag gemeinsam durchgesetzt haben. Vielen Dank an euch alle. (Beifall bei den Grünen.)

Wir dürfen nicht vergessen, wir sind noch nicht fertig, wir haben noch viel zu tun. Die letzte Studie zum Thema Missbrauch an behinderten Menschen in Heimen wurde im Jahr 1996 gemacht, das ist wirklich sehr, sehr lange her. Wir brauchen eine neue Studie, wir müssen jetzt endlich erfahren, wie der Ist-Stand ist, jetzt, im Moment.

Es gibt auch die UNO-Konvention für Menschen mit Behinderungen, Artikel 16, in dem es heißt, dass die Freiheit vor Gewalt und Missbrauch vorhanden sein muss. Die Staatengemeinschaft muss alle Maßnahmen treffen, um sozusagen Gewalt an behinderten Menschen zu verhindern.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir weiterhin eine so sinnvolle und gute Arbeit machen könnten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Herbert gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.29.21

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Steinhauser, liebe Kollegin Schwentner, nehmen Sie zur Kenntnis, auch wenn Sie sich noch so sehr bemühen, durch falsche Aussagen, Halbwahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissene Abläufe einen anständigen freiheitlichen Politiker zu kriminalisieren – die Geschichte wird nicht besser und nicht wahrer!

Wenn ich mir anhöre, wie Sie hier mit eher mäßigem Erfolg – glücklicherweise – und auch sehr krampfhaft versuchen, Kollegen Lausch anzupatzen, dann bin ich mir nicht ganz sicher, ob Sie auch wirklich die tatsächlichen Abläufe dieser Geschichte kennen. Oder setzen Sie sich bewusst darüber hinweg und behaupten einfach Dinge, die der Wirklichkeit nicht entsprechen? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Steinhauser: Nein, das ist korrekt! Die Frau Justizministerin lügt nicht!) Ich frage mich, was beängsti­gender ist, was schlimmer ist, wenn ich mir die Vorträge der Grünen anhöre. Ich werde mich bemühen, Ihnen die tatsächlichen Abläufe anhand einer gewissen Chronologie näherzubringen, und ich hoffe, Sie werden sehen, dass Sie auf dem Irrweg sind.

Das Ganze begann im Jahr 2005. Man kann sagen, ein unbekannter, unbescholtener, allseits beliebter Justizwachebeamter namens Christian Lausch übernahm den Vorsitz im Dienststellenausschuss der mit 450 Bediensteten größten Justizanstalt von Österreich und somit eine entsprechende, sage ich einmal, repräsentative Aufgabe im Sinne der freiheitlichen Gesinnung, im Sinne der AUF.

Siehe da, plötzlich begannen die Probleme. Mit der Übernahme dieses Vorsitzes im Jänner kam es dann im April zu besagter Beschwerde der Kollegin. Es wurden dann in weiterer Folge, nachdem diese Beschwerde im April an die Behörde weitergeleitet worden war, im Mai und im Juni die entsprechenden Einvernahmen sowohl von der Beamtin als auch vom Kollegen Lausch vorgenommen. Dann wurde der Akt durch die Disziplinarbehörde bewertet, und am 27. März 2006 erfolgte die Zustellung des Einleitungsbescheides für ein Disziplinarverfahren. – So weit, so gut.

Gegen diesen Einleitungsbescheid wurde berufen, und dieser Berufung wurde schließ­lich am 8. Mai 2006 stattgegeben, sodass es zu keiner Einleitung kam. (Abg. Mag. Steinhauser: Wegen was? Warum? – Wegen Verjährung!) – Nein, das verjährt doch nicht in zwei Monaten. Kollege, Sie passen nicht auf!

 


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