Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 164

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Gegen den Einleitungsbescheid wurde, wie gesagt, Beschwerde erhoben, und dem wurde stattgegeben. Warum wurde dem stattgegeben? – Weil die Suppe zu dünn war! Das ist auch der Grund dafür, dass es zu keiner neuerlichen Einleitung gekommen ist: weil es keine neuen Ansätze gab und weil es keine neuen inhaltlichen Tatbestände gab, die anzuklagen es wert gewesen wären oder die ein Tatbild erfüllt hätten. (Beifall bei der FPÖ.)

Man hat sich einige Jahre lang redlich bemüht, doch noch etwas zu basteln, doch noch etwas Inkriminierendes zu finden, um einen erfolgreichen freiheitlichen Personal­vertreter und mittlerweile Abgeordneten zum Nationalrat doch noch anzupatzen und vielleicht doch noch in Kriminalitätsverdacht bringen zu können. Aber das ist nicht gelungen, und so, schlussendlich, verjährte der Akt.

Jetzt kommen Sie und wollen daraus einen großen kriminalgeschichtlichen Tatbestand herauskristallisieren und uns weismachen, Christian Lausch hätte ein großes Verbrechen begangen, das ihn als Abgeordneten disqualifiziert. Ich kann da nur sagen: Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben damit nicht im Sinne des Dienstes an der Sache für Frauen gehandelt. Es gibt genügend Fälle, wo es vielleicht sinnvoll, zweckmäßig und auch notwendig ist, Anzeigen nachzugehen, bei Christian Lausch war es keinesfalls notwendig, keinesfalls sinnvoll und schon gar nicht tatenbildlich, und deshalb gab es auch keine verfahrens­rechtlichen weiteren Schritte. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf feststellen: Die Absicht der Grünen, hier mit Spekulationen, miesen Interpre­tationen und auch Kriminalisierungsversuchen gegenüber den Freiheitlichen vorzuge­hen, ist einmal mehr gescheitert! (Abg. Öllinger: Das ist wirklich letztklassig!) Sie haben sich der Lächerlichkeit preisgegeben, aber gut, das ist Ihre Geschichte.

Ich darf abschließend noch einmal an das Problem Cohn-Bendit anknüpfen. Ich ver­misse ein Statement Ihrerseits, wie denn nun die Grünen zu diesem Cohn-Bendit, zu dieser Kriminalitätsproblematik stehen. Ich weiß, dass Ihre Klubobfrau am 4. Okto­ber 2011 gemeinsam mit diesem Cohn-Bendit eine Pressekonferenz abgegeben hat, bei der Cohn-Bendit als Wahlhelfer der Grünen hier in Wien aufgetreten ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Also der Versuch, uns weismachen zu wollen, Sie hätten als österreichische Grüne mit den deutschen Grünen und mit Cohn-Bendit nichts zu tun, ist somit auch gescheitert. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren, machen Sie Ihre Hausaufgaben, bevor Sie mit dem Stinkefinger auf anständige freiheitliche Abgeordnete zeigen! (Beifall bei der FPÖ.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


16.36.08

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheitliche Partei verlangt in fast allen Deliktsbereichen härtere Strafen. Egal, was passiert, die freiheitliche Forderung lautet: härtere Strafen. Es gibt nur eine Bestimmung, die nicht im Strafgesetzbuch steht, aber offensichtlich für die Freiheitliche Partei selbstverständlich ist: Wenn der Tatverdächtige ein Freiheitlicher ist, dann will die Freiheitliche Partei keine härteren Strafen, keine weicheren Strafen, sondern gar keine Strafen. Die Mitgliedschaft zur Freiheitlichen Partei ist offensichtlich von Eurofighter über illegale Parteienfinanzierung bis hin zu Sexualdelikten ein Freibrief dafür, etwas zu tun, das die Freiheitliche Partei niemandem anderen durchgehen lassen würde. (Beifall bei den Grünen.)

 


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