Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 165

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Jetzt reden wir darüber, was im Fall Lausch passiert ist! Ich habe den Akt, zumindest eine Kopie des Aktes.

Die Hauptperson im Fall Lausch heißt Scheuchl. Frau Scheuchl war im Jahr 2004 neben Herrn Kollegem Lausch eine Kollegin – Sie würden sagen, Kameradin –im Dienststellenausschuss der Justizwache. Nach einem halben Jahr hat sie einen Karrieresprung gemacht und ist ins Kabinett der Justizministerin gekommen. Fast gleichzeitig hat es die Anzeige gegen Lausch gegeben. Der Präsident des Oberlandes­gerichtes hat verfügt, es muss untersucht werden, es ist dringend zu ermitteln, es besteht der Verdacht auf schwere Straftaten. Die zwölf Pornomails von der E-Mail-Adresse Lausch, die belastenden Aussagen von Frauen, die behauptet haben, von Lausch sexuell belästigt worden zu sein, alles war auf dem Tisch. Der Präsident des Oberlandesgerichtes und nicht grüne Abgeordnete haben die Verfolgung verlangt.

Was ist passiert? – Es gibt eine Bestimmung, die lautet: Vom Bekanntwerden des Tatbestandes bis zur Zustellung der Einleitung des Disziplinarverfahrens darf nicht mehr als ein halbes Jahr vergehen, sonst ist das Disziplinarverfahren hinfällig.

Es ist nämlich nicht verjährt, es ist nicht einmal eingeleitet worden. Wissen Sie, warum? (Abg. Vilimsky: Weil nichts dran ist!) – Weil Kameradin Scheuchl den Akt ins Kabinett des Justizministers angefordert hat und er dort bis wenige Tage vor der Verjährungsfrist abgelegen ist. Die Disziplinarbehörde konnte in den Akt nicht einmal Einsicht nehmen, weil die engste Kameradin des Abgeordneten Lausch den Akt im Kabinett hat verschwinden lassen. Das ist das, was wirklich passiert ist. Er ist dann erst im März zugestellt worden, und das war zwei Monate zu spät.

Das ist freiheitliche Kameraderie, das ist freiheitlicher Schutz möglicher Sexual­straftäter. Das ist der Grund dafür, dass Sie nicht das Recht haben, schärfere Strafen zu verfolgen. Stellen Sie sich einmal mit Ihren Mandataren, die nicht nur wegen sexueller Belästigung und sexueller Übergriffe belastet werden, sondern auch wegen Korruption bis hin zu illegaler Parteienfinanzierung, den Gerichten! Sie alle sollen sich einmal vor Gericht verantworten und sich nicht über Kabinettstricks vor den Gerichts­verfahren drücken. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ja, Freiheitliche haben das Privileg genossen, von 2000 bis 2006, sich Strafverfahren entziehen zu können, aber, meine Herren und Damen Kameraden und Kameradinnen, diese Zeiten sind vorbei! Wir werden gemeinsam – nicht nur Grüne, sondern Staats­anwälte, Staatsanwältinnen, Richter, Richterinnen, diejenigen, die wirklich den Rechts­staat vertreten, auch in diesem Haus (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das heißt, Sie ver­zichten !) – dafür sorgen, dass endlich Freiheitliche vor dem Recht gleich und Frauen in dieser Republik (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek), auch Beam­tinnen, vor freiheitlichen Übergriffen sicher sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Rufe bei den Grünen: Diesmal bei der Wahrheit bleiben!  Schuss ins Knie!)

 


16.40.49

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Diese Debatte bekommt jetzt eine mitunter burleske Dimension, wo gerade der Herr Pilz, der dem Hohen Haus und der geschätzten zuhörenden Öffentlichkeit als einer der großen Politpensionisten die­ses Hauses bekannt ist, der zudem in einer Gemeindewohnung wohnt, hier ans Rednerpult kommt und völlig an der Sache vorbeigehend nur die Freiheitliche Partei ankübelt.

 


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