Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 189

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insgesamt eine Konzentration der im Zusammenhang mit Schiedsverfahren geführten Verfahren vor staatlichen Gerichten erreicht werden, womit nicht nur eine Beschleu­nigung verbunden ist, sondern auch die Ausbildung besonderer Fachkompetenz an zentraler Stelle.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass für Konsumenten und Arbeitnehmer die bisherige Rechtsordnung erhalten bleibt, weil das eben die betroffenen Rechtskreise gefordert haben, auf deren Wunsch wir sehr gerne eingegangen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Vorhaben ist ein wichtiger Schritt, den Schiedsstandort und damit den Rechtsstandort Österreich attraktiver zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.04.00

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Es werden hier mehrere Tagesordnungspunkte unter einem debattiert. Zu­nächst einmal möchte ich aber die Frau Bundesminister ganz besonders dafür loben, dass sie sehr viele wichtige justizielle Vorhaben, sowohl gesellschaftspolitisch als auch sachlich wichtige, in dieser Legislaturperiode im Justizbereich bereits über die Bühne gebracht hat. Danke, Frau Bundesminister, dafür! Danke auch für das konstruktive Klima, das in der Zusammenarbeit mit dem Parlament immer herrscht.

Ich freue mich ganz besonders über die Ausweitung der Zeiten bei den Rechts­praktikanten. Mir ist bewusst, dass nicht alles, was man sich wünschen würde, zu finanzieren ist. Ich glaube aber, es ist mit einer längeren Ausbildung und auch der Möglichkeit der mehrmaligen Verlängerung bei den Rechtspraktikanten ein wichtiger Schritt zu einer weiteren Qualitätssicherung der Ausbildung der Juristen getan worden.

Auch die Schritte zu einer Verbesserung und einer Vereinfachung der Verfahren bei den Schiedsgerichten sind richtig und wichtig. Seit der Ausschuss stattgefunden hat, habe ich allerdings – und das betrifft nicht Sie, Frau Bundesminister, sondern andere Ressorts – einen mich aufwühlenden Bericht in einem deutschen Fernsehmagazin gesehen. Wir wissen, es gibt Investitionsschutzabkommen zwischen allen möglichen Staaten. Diese werden abgeschlossen, um wechselseitig die Investitionen zu schützen. Entstanden sind diese Investitionsschutzabkommen, als Entwicklungsländer mit teil­weise mäßig ausgeprägter Rechtsstaatlichkeit großes Interesse daran hatten, dass Industriestaaten dort eben trotz relativ rechtlich instabiler Verhältnisse Investitionen tätigen. Mittlerweile gibt es Investitionsschutzabkommen auch zwischen den industria­lisierten Ländern. Und diese Investitionsschutzabkommen haben meistens eine Vereinbarung mit eingebaut, wonach für aus diesen Abkommen herrührende Streitig­keiten ein Schiedsgericht zuständig ist.

Es gibt beispielsweise den von mir sehr befürworteten Atomausstieg in Deutschland. Der große Energiekonzern Vattenfall und andere klagen bereits oder prüfen Klagen, wie dieser auf einer breiten demokratischen Ebene gefällte Beschluss zu Milliarden­rückforderungen bei Investitionen naturgemäß nicht mehr rentabler Atomkraftwerke führen kann. Diese Verfahren werden gleichzeitig unter Ausschluss der Öffentlichkeit – das ist sozusagen ein Verfassungsgericht hinter verschlossenen Türen – vor Schieds­gerichten durchgeführt.

Und ich glaube, es muss in unser aller Interesse beziehungsweise im gesellschafts­politischen Interesse sein, dass die sinnvollen und wichtigen Investitionsschutzabkom­men nicht dadurch unterlaufen werden, dass dadurch völlig berechtigt breite gesell-


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