Für kleine und Ein-Personen-Unternehmen ist es einerseits eine Sicherstellung von Patentinteressen, besonders wenn es um den CI-Bereich, Stichwort Industrial Design, oder Eigentum von digitalen Produkten geht, andererseits bringt es auch einige gravierende Nachteile mit sich, dann nämlich, wenn nur eine geringe finanzielle Ressource vorhanden ist und die Kosten der Patentanmeldung oder eventuell notwendiger Patentrecherchen anstehen, oder auch laufende Patentgebühren, die ebenfalls abgedeckt gehören.
KMUs und EPUs haben auch viele weitere Probleme, die aufgrund geringer Ressourcen entstehen können. Es gibt eben in KMUs keine eigene Abteilung, die sich nur um diese Angelegenheiten kümmert, sie bringen nicht wöchentlich neue Patente heraus oder ein, können keine einschlägigen Kapazitäten aufbauen und verfügen daher auch nicht über die hoch spezialisierten Informationen bezüglich Patenten und Patentverwertungsstrategien, die sie so notwendig benötigen würden. Daher bin ich der Meinung, dass wir uns als nächsten Schritt auf jeden Fall noch genau anschauen sollten, welche Probleme da für KMUs und EPUs entstehen, und Lösungen finden sollten, um genau diesen das Arbeiten zu erleichtern. (Beifall bei der SPÖ.)
18.35
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
18.35
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Bei diesem weiteren Schritt der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle gibt es etliche Vereinfachungen und Verbesserungen, aber es gibt auch diesen schon zitierten kritischen Punkt, den man durchaus beleuchten sollte. Nicht umsonst haben der ÖGB, die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer genau zur Frage der Vertretung durch die Patentanwälte kritische Anmerkungen gemacht.
Man muss sich schon einmal anschauen, welche Leistungen die Patentanwälte im Laufe einer Erfindungsgeschichte erbringen und welche Vorteile sie haben. Das geht eben von der Erfindungsmeldung über die Begleitung während der Anmeldung bis genau in diesen kritischen Rechtsstreit mit allfälligen Konkurrenten, wo der Patentanwalt von der Basis weg, das heißt mit jeder kleinen Einwirkung, sei es jetzt bei den Ansprüchen selbst, bei der Entscheidung, ob es ein Verfahrenspatent oder ein Anlagen-, Maschinen- und Vorrichtungspatent ist, das Fachwissen hat, wie es geht. Und genau da haben die drei zitierten Organisationen gesagt, sie verstehen es nicht.
Umgekehrt muss man aber auch sagen, der OGH selbst hat bekräftigt, dass genau in diesem letzten Rechtsschritt unbedingt Anwälte das Verfahren führen sollen.
Ich kann aus unserer Position nur sagen: Wir tragen im Sinne einer Gesamtlösung dieses Gesetz mit. Wir werden uns aber sehr wohl anschauen, wie viele von diesen zitierten 10, 15, 20 Fällen im Jahr das wirklich sind, wo es kritisch ist, und vor allem, was das von der Kostenseite für die Klienten, für die Mandanten – und das sind nicht nur KMUs, das sind meistens sogar sehr große Unternehmen – heißt.
Für uns heißt es politisch: Wir müssen in dieser allgemeinen Situation zur Kenntnis nehmen, dass die ja nicht mehr ganz so große, kleine Koalition gelegentlich nur mehr kleine Würfe an Gesetzen zusammenbringt. Und wir werden das so zur Kenntnis nehmen.
Patente grundsätzlich, meine Damen und Herren, sind wichtig. Sie schaffen Wachstum und Beschäftigung und damit Wohlstand für alle, und das ist uns wirklich ein sehr, sehr
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