Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 200

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und Getreide würden dadurch gefährdet. Sogar ein Aus für alte und seltene Pflanzen­sorten droht.

Durch die geplante EU-Saatgutverordnung würden Agrarkonzerne wieder profitieren. Bauern und Gärtnereien, die auf ursprüngliches Saatgut setzen, würden dann mit Verwaltungsstrafverfahren rechnen müssen. Gärtnereien und Organisationen, die sich dem Schutz alter Sorten verschrieben haben, würden plötzlich in die Illegalität getrieben.

Die bestehende Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft muss daher geschützt werden. Seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide sollen weiterhin aufrecht bleiben.

Hinzu kommt, dass Umweltschutzorganisationen alte Sorten viel widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Krankheiten halten als industrialisierte Pflanzen.

Mit der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es aber keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifi­zierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene für den Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Öster­reichs einzusetzen, damit seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide weiterhin aufrecht bleiben. In der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehr­bringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


18.33.03

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die vorliegende Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 wird eine Anpassung an die neuen Instanzenzüge der Verwaltungs­gerichtsbarkeit vollzogen. Die Zentralisierung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und Markenangelegenheiten bei Strafgericht und Handelsgericht in Wien schafft eine Einheitlichkeit und einen offiziellen Charakter und hat dadurch natürlich auch eine gewisse Symbolkraft.

Die Sicherstellung von Patentinteressen schafft für große Unternehmen einen wich­tigen Innovationsschutz – Stichwort: Schutz der Forschungsausgaben zum Beispiel – und erfüllt, neben vielen anderen Punkten, auch eine Informationsfunktion. Patente werden nämlich zu einer wertvollen Datenquelle, wenn es unter anderem um die strategische Unternehmensplanung geht. Dadurch wird die Beobachtung der Mitbewerber oder auch eine komplexe technologische Marktanalyse ermöglicht.

 


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