Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 203

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Saatgut von alten und seltenen Sorten einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass kleine Samenhändler, Baumschulen, Land­wirte usw. durch diese verschärften Vorgaben keine Zulassung für das Saatgut mehr erhalten und dadurch in ihrer Existenz bedroht werden. Bäuerliches Saatgut und die Sortenvielfalt sind somit gefährdet.

Der Vorschlag der EU hin zu strengeren Auflagen und einer Normierung von Saatgut kommt einzig den großen Agrarkonzernen zugute. Diese haben in diese Richtung permanentes Lobbying betrieben und scheinen damit Erfolg zu haben. Es kann nicht sein, dass Landwirten, Gärtnern und in weiterer Folge Privatpersonen aus Konzern- zentralen vorgeschrieben wird, was sie anbauen dürfen. Zulassungsverfahren zu installieren, die der Agrar-Industrie nützen, die für die Bewahrer alter, seltener und besonders wertvoller Saatgut-Ressourcen aber unleistbar sind, ist ein inakzeptabler Kniefall vor den großen Agrarkonzernen.

Dieses Vorhaben der EU widerspricht klar dem Ziel der Biodiversität und der Not­wendigkeit, regionale Spielräume - vor allem im Bereich der Ernährung - zu nutzen.

Es wird als dringend notwendig erachtet, mit aller Vehemenz für den Erhalt alter und seltener Saatgutsorten einzutreten und zu verhindern, dass die EU die Vielfalt an Obst- und Pflanzensorten in Österreich einschränkt.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert,

1.) dem Ansinnen der EU-Kommission, durch eine neue Saatgutverordnung die Vielfalt der Obst- und Pflanzensorten in Österreich durch überzogene Zulassungsbe stim­mungen zu gefährden, mit aller Vehemenz entgegen zu treten und

2.) sich dafür einzusetzen, weiterhin alte, seltene und besonders wertvolle Saatgut-Ressourcen zu erhalten, damit der regionale Anbau von seltenen Obst- und Pflanzen­sorten in Österreich auch weiterhin gewährleistet bleibt.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.

 


18.40.01

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass das Österreichische Patentamt einen ganz wesentlichen und wichtigen Faktor für den Innovationsstandort Österreich darstellt. Das Österreichische Patentamt bietet unseren heimischen Unternehmen Schutz ihres geistigen Eigentums. Mit der heute vorliegenden Novelle wollen wir genau dieses Schutzniveau noch weiter ausbauen. Wir wollen dafür sorgen, dass es dadurch zu einer noch schnelleren Rechtsdurchsetzung und vor allem auch einer höheren Rechtssicherheit kommt.

Es ist eine Novelle im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, durch die wir Verein­fachungen und Beschleunigungen im Rechtsablauf ermöglichen wollen. Bisher war es so, dass das Österreichische Patentamt erste und zweite Instanz war, in Zukunft soll


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