Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 206

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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die neue EU-Saatgutverordnung den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide nicht gefährdet.

Im Besonderen ist sicherzustellen,

dass die Verordnung keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut vorschreibt, für das niemand exklusive Eigentums­rechte geltend macht,

dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut, auf dem keine exklusiven Eigentums­rechte liegen, zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht durch die Verordnung einge­schränkt wird,

dass kleinste und kleine Unternehmen nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettierung erfüllen müssen, insofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.44.35

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass durch diese Novelle betroffene Gesetze angepasst werden, dass hier die Anpassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle von 2012 vorgenommen und die künftige Zuständigkeit in Rechtsmittelverfahren im Patent- und Markenrecht neu geregelt wird.

Die genannte Novelle sieht unter anderem die Auflösung des obersten Patent- und Markensenats, der Rechtsmittelabteilung des Patentamtes sowie des Disziplinar­senates für Patentanwälte vor. Im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsverfahren werden Entscheidungen des Patentamtes ab 2014 von ordentlichen Gerichten überprüft. In letzter Instanz wird dies der Oberste Gerichtshof durchführen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Rahmen der Vorbereitung zu dieser Novelle wurden auch eine große Anzahl an Stellungnahmen abgegeben, darunter auch eine des Rechnungshofes. Der Rechnungshof hat ja in seinem Bericht im Jahr 2012 die Abläufe des Österreichischen Patentamtes geprüft. In seiner Stellungnahme zu dieser Novelle hält der Rechnungshof fest, dass er diese Neuregelung unterstützt und die Einschaltung der Zivilgerichte von Expertenseite her befürwortet. Weiters steht er dieser verstärkten privatrechtlichen Ausrichtung positiv gegenüber.

Meine Damen und Herren! Im Österreichischen Patentamt wurden im vergangenen Jahr 3 263 Erfindungen angemeldet. Auch die österreichischen Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt stiegen im Vorjahr um mehr als 8 Prozent an. Uns ist bewusst, dass Österreich, in absoluten Zahlen betrachtet, ein kleiner Player am Inno­vationsstandort Europa ist. Diese Zahlen zeigen aber doch, dass österreichische Unternehmen und Innovatoren wieder verstärkt den Schutz ihres geistigen Eigentums auf nationaler und internationaler Ebene nutzen möchten.

 


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