Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutverordnung.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung gefährdet seltene und alte Saatgutsorten.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung muss Vielfalt gewährleisten.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2359 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert wird (2414 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht und findet daher nicht statt.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
18.52
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesvorlage gibt es durchaus den positiven Aspekt – den ich hier auch ausführen möchte –, dass man jetzt die Marktüberwachung von fünf auf eine Behörde konzentriert. Das ist etwas, das wir sehr begrüßen, und das entspricht auch einer Rechnungshofempfehlung. Insofern halten wir das in diesem Bereich für den richtigen Weg.
Aber damit sind wir schon wieder sozusagen am Ende des Positiven angekommen und kommen zu den kritischen Aspekten, Frau Ministerin. Da ist es durchaus bemerkenswert, dass in den Ausführungen zwar das Gefahrenpotenzial der Funkanlagen bestätigt wird laut der Wirkungseinschätzung und -abschätzung in den Erläuterungen, aber dann noch weiter ausgeführt wird, dass das mangels aussagekräftiger Statistiken über Kausalzusammenhänge in dieser Form nicht beziffert werden kann. Insofern ist das schon ein Stück Armutszeugnis, denn hier muss einfach die Datenlage verbessert
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