Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 209

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und muss daran gearbeitet werden. Das ist im Sinne des Gesundheitsschutzes ein wichtiger Bereich.

Im nächsten Punkt geht es um die zeitgemäßen Nachbarrechte bei Mobilfunkanlagen. Wir haben noch immer keine standortspezifischen Bewilligungsverfahren für Handy­masten. Da geht es durchaus auch um die optimale Verortung, um die Strahlen­expositionsminimierung. Bei alledem wäre es längst an der Zeit gewesen, dies auch mit zu berücksichtigen, es zu bearbeiten, zu verbessern, zu verstärken und die ent­sprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Zum Schluss sei noch ausgeführt, dass wir auch glauben, dass in dieser Gesetzes­vorlage verschiedene Datenschutzaspekte nur sehr unzureichend geregelt werden. Auch hier hätten wir uns eine bessere Lösung vorgestellt. Daher wird diese Gesetzes­vorlage von unserer Seite nicht unterstützt werden. (Beifall bei den Grünen.)

18.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


18.54.44

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Bereich der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ist ein Hightech-Sektor, der durchaus schnell­lebig ist und auch aus Sicht des Konsumentenschutzes eine Herausforderung darstellt. Wir sprechen dabei über allerlei Produkte, die das Funkfrequenzspektrum betreffen; das sind Tor-/Türöffner, das sind mobile Endgeräte wie zum Beispiel das Handy, das ist der CB-Funk, und das sind alle über öffentliche Fernsprechnetze angeschlossenen Endeinrichtungen, wie zum Beispiel ein Modem oder ein Haustelefon, aber nicht nur ganzheitliche Produkte, sondern auch Zubehör und Bauteile. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Die Novelle des bestehenden Gesetzes zielt zum einen darauf ab, das nationale Recht an das Gemeinschaftsrecht anzupassen durch die Übernahme neuer Begriffsbestim­mungen und genauere Definition des zur Verfügung stehenden Instrumentariums der Behörden. Zum anderen werden auf Basis der gemachten Erfahrungen administrative Änderungen eingebracht, um erkannte Mängel und Regelungsdefizite der Fernmelde­behörde zu beseitigen. Dabei steht vor allem der Schutz des Endverbrauchers, des Anwenders im Vordergrund.

Durch die Konzentration auf eine nationale Behörde und den Austausch und die Zusam­menarbeit mit ausländischen Behörden soll die Aufgabe der Marktüberwachung effizienter gestaltet werden. Weiterhin soll die dezentrale Überprüfung besser koor­diniert und sollen so die derzeit bestehenden Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Die Verbesserung der Verwaltungswege führt insgesamt dazu, dass es auch zu einer Beschleunigung des Verwaltungshandelns und zu erheblichen Verwaltungsverein­fachungen kommt.

Auch wird hiermit der Straftatbestand für schwerwiegende Verstöße gegen das Bun­des­gesetz neu formuliert und mit einem angemessenen Strafrahmen bemessen. Wer einem Verbesserungsauftrag der Behörde nicht nachkommt, ein Gerät nicht vom Markt nimmt oder das Produkt nicht zurückruft, kann mit einer Geldstrafe bis zu 58 000 € bestraft werden.

Mit all diesen Verbesserungen und den damit effizient gestalteten Ressourcenwegen, aber auch durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden kann zukünftig ein


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