Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 186

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Jahre je 70 Millionen €, die vom Bund an die Länder überwiesen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen, dass man sich in Zukunft schon auch Lösungen über­legen muss, denn ob das auf Dauer der richtige Vorgang ist, das jedes Mal für zwei Jahre mit einer Artikel 15a-Vereinbarung zu lösen, darüber muss es in den nächsten Jahren eine intensive Diskussion geben, auch über die Zuständigkeiten. Wer ist zu­ständig für die elementare Kinderbetreuung, also die Kinderbetreuung im Kindergarten­alter? Sind das weiterhin die Länder und die Gemeinden in vollem Ausmaß?

Wichtig ist auch, einheitliche Qualitätskriterien festzulegen, mit denen zum Beispiel die Gruppengröße festgelegt wird, und auch den Kindergartenpädagoginnen und -pädago­gen gerecht zu werden. Man weiß, dass jetzt dadurch, dass mehr Kinder im Kinder­garten sind, für sie doch eine Mehrbelastung entsteht, und entsprechend sollte man ih­ren Leistungen auch im Gehalt, im Gehaltsschema gerecht werden. Das sind also Din­ge, die noch gelöst werden müssen, und das ist notwendig.

Zum Entschließungsantrag der Kollegin Gartelgruber kann ich sagen: Ja zum Ausbau der Wahlfreiheit für die Eltern! Das ist überhaupt keine Frage, ja, das unterstütze ich voll, aber nicht den Weg, den Sie gehen, denn ich glaube, wir brauchen jetzt nicht schon wieder ein neues Modell. Neue Modelle gibt es viele, andere, ähnliche Modelle in Oberösterreich gibt es auch, ein ähnliches Modell mit einem Betreuungsscheck.

Wir vom BZÖ sagen: Wahlfreiheit für die Eltern ausbauen, verbessern, indem man – und das habe ich vorhin schon gesagt, ich wiederhole mich jetzt nur – eine Wertanpas­sung des Kinderbetreuungsgeldes vornimmt, ein Vereinfachen der Modelle, Adminis­tration einspart, damit das Geld wirklich für die Familien da ist, Zuverdienstgrenze abschafft und auch ein kinderfreundliches Steuersystem einführt. Wir vom BZÖ ha-
ben das Modell der Fair-Tax mit einem Kindersteuerfreibetrag pro Jahr in Höhe von 9 000 €. Das alles sind Maßnahmen, die die Eltern unterstützen.

Ich halte nichts davon, wie sie das in Ihrer Argumentation getan haben, dass man so­zusagen die außerfamiliäre Kinderbetreuung der innerfamiliären Kinderbetreuung ge­genrechnet. Die Wahlfreiheit ist entscheidend, ja, und jeder wird sich entscheiden müs­sen. Ich kann dann nicht sagen: Dort gebe ich nichts hinein und da gebe ich mehr hi­nein!

Ich sage es noch einmal: Wahlfreiheit für Eltern ausbauen: Ja! Nur: Unser Weg ist ein anderer! (Beifall des Abg. Dolinschek. – Abg. Riepl: Das ist aber ein schwacher Ap­plaus!)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


18.05.45

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir werden dieser Regierungsvorlage auch zustimmen. Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorrednerin im Großen und Gan­zen anschließen.

Wir halten den Kindergarten im letzten Jahr vor dem Schuleintritt für sehr wichtig, es ist eine Bildungseinrichtung. Dort werden erste Kontakte geknüpft, dort werden schon Barrieren abgebaut, dort werden meines Erachtens auch sicher vor allem Migranten unterstützt, um mit Schuleintritt dann besser mitzukommen, die Sprache besser zu be­herrschen und so von Anfang an auch schon bessere Ausgangsbedingungen zu ha­ben. Daher kann ich der Argumentation der FPÖ nicht folgen, dass es nichts bringt, wenn die Kinder in den Kindergarten gehen.

Die Kosten für die Verlängerung dieser Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern wurden schon erwähnt. Sie wird auf zwei Jahre abgeschlossen und


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