Jahre je 70 Millionen €, die vom Bund an die Länder überwiesen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen, dass man sich in Zukunft schon auch Lösungen überlegen muss, denn ob das auf Dauer der richtige Vorgang ist, das jedes Mal für zwei Jahre mit einer Artikel 15a-Vereinbarung zu lösen, darüber muss es in den nächsten Jahren eine intensive Diskussion geben, auch über die Zuständigkeiten. Wer ist zuständig für die elementare Kinderbetreuung, also die Kinderbetreuung im Kindergartenalter? Sind das weiterhin die Länder und die Gemeinden in vollem Ausmaß?
Wichtig ist auch, einheitliche Qualitätskriterien festzulegen, mit denen zum Beispiel die Gruppengröße festgelegt wird, und auch den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen gerecht zu werden. Man weiß, dass jetzt dadurch, dass mehr Kinder im Kindergarten sind, für sie doch eine Mehrbelastung entsteht, und entsprechend sollte man ihren Leistungen auch im Gehalt, im Gehaltsschema gerecht werden. Das sind also Dinge, die noch gelöst werden müssen, und das ist notwendig.
Zum Entschließungsantrag der Kollegin Gartelgruber kann ich sagen: Ja zum Ausbau der Wahlfreiheit für die Eltern! Das ist überhaupt keine Frage, ja, das unterstütze ich voll, aber nicht den Weg, den Sie gehen, denn ich glaube, wir brauchen jetzt nicht schon wieder ein neues Modell. Neue Modelle gibt es viele, andere, ähnliche Modelle in Oberösterreich gibt es auch, ein ähnliches Modell mit einem Betreuungsscheck.
Wir vom BZÖ sagen: Wahlfreiheit für die Eltern
ausbauen, verbessern, indem man – und das habe ich vorhin schon
gesagt, ich wiederhole mich jetzt nur – eine Wertanpassung des
Kinderbetreuungsgeldes vornimmt, ein Vereinfachen der Modelle, Administration
einspart, damit das Geld wirklich für die Familien da ist,
Zuverdienstgrenze abschafft und auch ein kinderfreundliches Steuersystem
einführt. Wir vom BZÖ ha-
ben das Modell der Fair-Tax mit einem Kindersteuerfreibetrag pro Jahr in
Höhe von 9 000 €. Das alles sind Maßnahmen, die die
Eltern unterstützen.
Ich halte nichts davon, wie sie das in Ihrer Argumentation getan haben, dass man sozusagen die außerfamiliäre Kinderbetreuung der innerfamiliären Kinderbetreuung gegenrechnet. Die Wahlfreiheit ist entscheidend, ja, und jeder wird sich entscheiden müssen. Ich kann dann nicht sagen: Dort gebe ich nichts hinein und da gebe ich mehr hinein!
Ich sage es noch einmal: Wahlfreiheit für Eltern ausbauen: Ja! Nur: Unser Weg ist ein anderer! (Beifall des Abg. Dolinschek. – Abg. Riepl: Das ist aber ein schwacher Applaus!)
18.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
18.05
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir werden dieser Regierungsvorlage auch zustimmen. Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorrednerin im Großen und Ganzen anschließen.
Wir halten den Kindergarten im letzten Jahr vor dem Schuleintritt für sehr wichtig, es ist eine Bildungseinrichtung. Dort werden erste Kontakte geknüpft, dort werden schon Barrieren abgebaut, dort werden meines Erachtens auch sicher vor allem Migranten unterstützt, um mit Schuleintritt dann besser mitzukommen, die Sprache besser zu beherrschen und so von Anfang an auch schon bessere Ausgangsbedingungen zu haben. Daher kann ich der Argumentation der FPÖ nicht folgen, dass es nichts bringt, wenn die Kinder in den Kindergarten gehen.
Die Kosten für die Verlängerung dieser Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern wurden schon erwähnt. Sie wird auf zwei Jahre abgeschlossen und
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