Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 196

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Ich glaube, meine Vorrednerin hat es schon ausgeführt: Seit 2001 ist die Bundes-Ju­gendvertretung, in der 52 Kinder- und Jugendorganisationen, die parteiunabhängig sind, die sozialpartnerschaftlich arbeiten können, vertreten sind, gesetzlich verankert. Im zu­ständigen Gesetz steht in § 3 Abs. 2:

„In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Jugend berühren kön­nen, ist die Bundes-Jugendvertretung den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden, der Landwirte und des Österreichischen Se­niorenrates gleichgestellt.“

Da sieht man schon, welches Mitwirkungsrecht dieser Jugendrat hat.

Meine Vorrednerin hat es auch bereits angesprochen: An der Jugendstrategie 2013
bis 2020, die vorgestellt wurde, hat auch die Bundes-Jugendvertretung mitgearbeitet und an die 1 000 Jugendliche haben ihre Meinung eingebracht, um diese Strategie zu entwickeln. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Die jungen Menschen müssen mit da­bei sein, ihre Meinung einbringen.

Im Vorwort des Ministers steht ein Satz, der mir sehr gut gefällt: „Politik mit Jugendli­chen und nicht nur für Jugendliche“. Das ist das Wichtigste, was wir machen können.

Die Jugendstrategie hat meine Vorrednerin schon ausgeführt. Wir brauchen eigentlich nur die Ressourcen, die wir haben, zu nutzen, richtig einzusetzen, dann werden wir für die Jugend auch dementsprechend etwas zusammenbringen. Ich glaube, wir brauchen kein zusätzliches Gremium, sondern es ist ausreichend, wenn wir die, die wir jetzt ha­ben, auch dementsprechend einbinden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Sou­schill. – Bitte.

 


18.38.43

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Die Bundes-Jugendvertretung ist tatsächlich die gesetzlich verankerte Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich, und sie ist die starke Lobby für Kinder und Jugendliche schlechthin.

Die Jugendstrategie an sich ist etwas Positives, und ich bin froh, dass diese auf den Weg gekommen ist. Dieser Antrag bezieht sich aber auf etwas ganz anderes, nämlich auf den parlamentarischen Arbeitsbereich der Gesetzwerdungsprozesse, der Evaluie­rungsprozesse von Gesetzen und der Mitwirkungsprozesse von Kindern und Jugendli­chen. Davon muss die Bundes-Jugendvertretung noch ein wirklicher Teil werden. Da fehlt es auch wirklich noch an Stärkung.

Ich bin der Meinung, dass es auch keine zusätzliche Struktur braucht wie einen Kinder- und Jugendrat. Es braucht tatsächlich die Stärkung für die parlamentarischen Prozesse der Bundes-Jugendvertretung, und die Bundes-Jugendvertretung könnte ohne Weite­res sofort alle Punkte des Antrages meiner Ansicht nach auch gut erfüllen. Und darum geht es dann auch: nicht über neue Strukturen zu diskutieren, sondern über die Aufga­ben der Bundes-Jugendvertretung, und diese auch zu stärken.

Prävention zum Beispiel ist ein Teil des Antrages, zur Wahrung der Kinder- und Ju­gendrechte ein beratendes Gremium einzuführen. – Hervorragend, ein ständiges bera­tendes Gremium in Gesetzwerdungsprozessen wäre ein hervorragender weiterer Schritt, um die Bundes-Jugendvertretung auch tatsächlich zu stärken.

Kontrolle – das Wächteramt: Na, wie super wäre es, wenn die Bundes-Jugendvertre­tung tatsächlich ein Wächteramt sein könnte, tatsächlich sagen könnte: Liebe Regie­rung, das geht zu weit. Das schadet uns Kindern und Jugendlichen tatsächlich, und die Belange sind ganz andere!

 


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