Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 199

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zuständig sind. Das heißt, die Macht geht nach wie vor von den rot-schwarzen Landes­hauptleuten aus und nicht von dieser Bundesregierung, und das ist schade.

Dann gibt es noch ein paar andere Dinge, die eigentlich nicht nachvollziehbar sind. Herr Bundesminister, wie können Sie erklären, dass zum Beispiel Betriebe, die nur 31 Tage eine Gewerbeanmeldung haben, also innerhalb von 31 Tagen das Gewerbe wieder abmelden, keine Umlagegebühr mehr bezahlen? Bis jetzt haben sie die Hälfte der Umlagegebühr bezahlt. Warum das so ist, ist nicht erklärbar, steht auch in keiner Erklärung.

Ich befürchte, dass es sich um die Wirtschaftskammerwahl 2015 handeln wird. Das heißt, Anfang Jänner meldet ein Betrieb an, ist dann am 6. Jänner in der Wählerevi­denz erfasst, kann dann Ende Jänner das Gewerbe wieder abmelden, hat keine Un­kosten zu tragen und hat sich damit eine Wählerstimme gekauft, ohne dass sie etwas kostet.

Das Zweite, das ist wesentlich tragischer, ist die deutliche Ausweitung der Rechte des Erweiterten WKÖ-Präsidiums. Da geht es darum, dass man auch rückwirkend in die Bemessungsgrundlagen-Bestimmungen eingreifen kann, die herangezogen werden, um den Mitgliedsbeitrag zu berechnen.

Sie haben bis dato immer abgelehnt, rückwirkend in Gesetze einzugreifen. Ich erinnere nur an das Handelsvertretergesetz, wo wir nach wie vor eine Gesetzeslücke haben, wo dreieinhalb Jahre von 2006 bis 2009 eine Gesetzeslücke aufscheint und Sie nicht be­reit waren, diese rückwirkend zu schließen. Bei diesen erweiterten Rechten für das WKÖ-Präsidium sind Sie einem rückwirkenden Eingreifen nicht abgeneigt. Auch aus diesen Gründen lehnen wir diese Änderung im Wirtschaftskammergesetz ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


18.48.13

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vorliegenden Novelle geht es in erster Linie um die Anpassung der Verwaltungsge­richtsbarkeiten. Da sind administrative Änderungen im Instanzenzug notwendig.

Kollege Bernhard Themessl hat vorhin ausgeführt, er versteht diese 30-Tage-Gebüh­renbefreiung bei der Wirtschaftskammer nicht. Dafür gibt es gute Gründe. Wir haben immer wieder Leute, die irgendwo in anderen Bundesländern tätig werden, mit Ausstel­lungen und anderem. Die sind dann von den Grundgebühren und Umlagen befreit, und das sollte in erster Linie dazu da sein.

Auch insgesamt wird das Wirtschaftskammergesetz angepasst. Das Ziviltechnikerkam­mergesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz werden den entsprechenden Ver­waltungsgerichtsbarkeitsbestimmungen angepasst, neben anderen Änderungen, die hier auch mit einfließen.

Zum Bilanzbuchhaltungsgesetz ist anzumerken: Da war eine Änderung aus folgendem Grund erforderlich: Als wir vor einiger Zeit, vor eineinhalb Jahren, glaube ich, das Bi­lanzbuchhaltungsgesetz neu geregelt haben, war es so, dass die Bilanzbuchhalter, die vorher teilweise bei der Wirtschaftstreuhänderkammer und teilweise bei der Wirt­schaftskammer organisiert waren, dann einheitlich zur Wirtschaftskammer gekommen sind. 

Aus dieser Gegebenheit heraus ist es dann so gewesen, dass die Paritätische Kom­mission, die dazwischengeschaltet war, um beispielsweise den Zugang, die Fachprü­fungen für die Bilanzbuchhalterprüfungen abzunehmen, in den Bundesländern und ge-


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