Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 198

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den soll, um Kindern und Jugendlichen einen guten Start und eine gute Grundlage für das Erwachsenwerden zu gewährleisten.

Ja, Kinder halten Österreich jung. Dazu ist es aber nicht unbedingt notwendig, einen Kinderrat zu gründen. Notwendig ist eher viel mehr Mut zu mehr Kindern. In diesem Sinne denke ich, dass die Kampagne etwas sehr Gutes ist. (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

18.44

18.44.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Be­richt in 2432 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte somit um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.44.3522. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2309/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (WKG-Novelle 2013) (2390 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2310/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsge­setz und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden (2391 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2308/A der Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanz­buchhaltungsgesetz 2014 – BiBuG 2014) (2392 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 22 bis 24 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


18.45.18

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal: Wir werden den Tagesordnungspunk­ten 23 und 24, dem Bilanzbuchhaltungsgesetz, unsere Zustimmung erteilen. Aber das Wirtschaftskammergesetz werden wir ablehnen. Da gibt es nämlich doch ein paar Punkte, die uns nachdenklich stimmen

Zum Ersten: Gewisse Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit sind sicherlich in Ordnung. Hier wäre vielleicht noch anzumerken, dass es aufgrund der Sturheit der rot-schwarzen Landeshauptleute nicht möglich war, die Wirtschaftskammergesetz-Materie beim Bundesverwaltungsgericht als einzig zuständiger Instanz abzuhandeln, sondern dafür nach wie vor in erster Instanz die Verwaltungsgerichte der Bundesländer


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