Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 22

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(Abg. Huber: Sie können in der EU sehr wohl Druck machen!) Das wäre ja auch entgegen den gemeinsamen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit. Daher steht dieses Vorhaben bei mir auch nicht auf der Tagesordnung.

Aber natürlich ist es notwendig, dass man im bilateralen Zusammenhang auch die Nachbarn daran erinnert, dass das aus unserer Sicht ein Unrecht der Vergangenheit ist, das als Unrecht auch durch die entsprechende Änderung der Bestimmungen in der Tschechischen Republik anerkannt werden muss. Sie wissen, dass das in der Vergangenheit immer wieder angesprochen wurde, ich tue das auch weiterhin. Ich darf nur an den bemerkenswerten Fortschritt erinnern, dass ein Ministerpräsident der Tschechischen Republik das auch erstmals öffentlich bei einem Besuch in Deutschland tut.

Das ist der richtige Weg, damit wir hier auch wieder zu einem guten bilateralen Verhältnis in diesen Fragen kommen.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Außenminister! Neben den Beneš-Dekreten gibt es ja traditionsgemäß mit Tschechien in Sachen Energiepolitik heftige Debatten und Auseinandersetzungen. Die Atomkraftwerke in Tschechien sind mit umgerechnet nur etwa 300 Millionen € versichert. Der oberöster­reichische Landesrat Rudi Anschober hat hier eine Beschwerde wegen illegaler Beihilfe an die EU-Kommission eingeleitet. Der Betreiber CES hat aufgrund der fehlenden Versicherungspflicht einen Wettbewerbsvorteil zum Beispiel gegenüber den österreichischen Energieversorgungsunternehmen, die keine AKW betreiben.

Meine Frage an Sie: Wird sich die Bundesregierung oder werden sich bundeseigene Energieversorger der Beschwerde anschließen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der oberösterreichische Landesrat Anschober hat mir seinen Beschwerdeentwurf und seinen Brief an die Kommission zur Verfügung gestellt. Ich habe das in meinem Haus jetzt detailliert prüfen lassen, ob das auch aus unserer Sicht europarechtlichen Vorschriften wider­spricht. Und wenn das der Fall ist – die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen –, werden wir uns natürlich auch unterstützend, was diese Beschwerde betrifft, an Brüssel wenden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 221/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Korun. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

221/M

„Welche Maßnahmen werden Sie angesichts des blutigen Krieges in Syrien setzen, um die Anrainerstaaten Jordanien, Türkei und den Libanon bei der Aufnahme der Flücht­linge zu unterstützen und ein Übergreifen der Gewalt auf diese Länder zu verhindern?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Was Österreich tun kann, ist, dass wir zunächst einmal humanitäre Maßnahmen setzen. Wir haben bisher rund


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