Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 48

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10.48.20

Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine VolksanwältInnen! Hohes Haus! Auf Grundlage des OPCAT-Durchführungsgesetzes hat die Volksanwaltschaft am 1. Juli 2012 den verfassungsrechtlichen Auftrag über­tragen bekommen, wie wir schon gehört haben, den präventiven Menschenrechts­schutz in Österreich auf einer wirklich breiten Basis einzurichten. Sie darf seit diesem Zeitpunkt auch öffentliche und private Einrichtungen überprüfen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Dies hat die Volksanwaltschaft zeitgleich mit dem Auftrag, Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behin­derungen zu überprüfen, umgesetzt.

Als dritte „Neuerung“ – unter Anführungszeichen – der Volksanwaltschaft wurde bereits 2011 die begleitende und beobachtende Überprüfung des Verhaltens der zur Aus­übung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe vom BMI-Men­schen­rechtsbeirat übernommen.

Durch die neu übernommenen Aufgaben hat die Volksanwaltschaft dennoch die normale Kontrolle nicht vernachlässigt. An die 15 600 Beschwerdefälle im Jahr 2012 sprechen ja eindeutig für sich. Die meisten Beschwerden und Prüfverfahren haben sich wie in den letzten Jahren auf den Sozialbereich bezogen, das hat Kollege Zinggl schon angesprochen. Dabei sollte aber ein besonderes Augenmerk auf die 9 300 Beschwer­den im Bereich der inneren Sicherheit gelegt werden: Bei 16 Prozent der Fälle wurden Missstände festgestellt.

Besonders interessant, meine Damen und Herren, ist, dass im Bereich des Lebens­ministeriums auf die Vorschläge der Volksanwaltschaft nicht eingegangen worden ist. Die Volksanwaltschaft regte eine gesetzliche Klarstellung der Frage an, ob die Zu­ständigkeit der Aufsichtsbehörde im Sinne des § 85 Wasserrechtsgesetz auch bereits dann besteht, wenn in der Satzung keine Bestimmung über eine interne Streit­schlichtung enthalten ist. Da sah der Minister – er sieht ja ab und zu solche Dinge – eine diesbezügliche Klarstellung als nicht erforderlich an.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte auch ich mich für das enorme Pensum und die viele geleistete Arbeit bei den „alten“ – unter Anführungs­zeichen – Volksanwälten bedanken und den beiden neuen viel, viel Glück wünschen. – Danke sehr. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

10.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 


10.51.00

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem nun die Runde der Fraktionssprecher mit dem allgemeinen Dank vorbei ist, möchte ich mich ganz kurz natürlich auch diesem Dank anschließen, aber dann auf zwei Sachthemen eingehen, mit denen ich mich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Volksanwaltschaftsausschuss immer wieder beschäftige. Jedenfalls herz­lichen Dank, Frau Mag. Stoisits, Herr Dr. Kostelka. Und ich freue mich auch auf eine Zusammenarbeit mit Dr. Fichtenbauer und Dr. Kräuter.

Zur Sachwalterschaft ganz kurz: Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auf, dass 164 Beschwerden über die Sachwalterschaft eingelangt sind und keine einzige in Wirklichkeit gegen die Vereinssachwalterschaft gerichtet ist. Die Vereinssachwalter­schaften erfreuen sich also höchster Anerkennung.

 


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