Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 68

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Gerade rechtzeitig – welch ein Zufall, würde ich meinen – ist von Mag. Ernst Zim­mermann – und in diesem Fall bin ich diejenige, die sich einmal bedanken darf, danke für seine Arbeit – eine Statistik über die Zustimmung zum Petitionsausschuss gekom­men. Ich darf ein wenig auf unsere Arbeit eingehen und sagen, dass 218 Petitionen im Ausschuss eingelangt sind, davon sind 187 Petitionen erledigt worden; und, was noch viel wichtiger ist, 58 Petitionen sind Fachausschüssen zugewiesen worden.

Leider muss man sagen, dass ja bei den Petitionen das Recht der Diskontinuität gilt, das heißt, sie erlöschen mit der Gesetzgebungsperiode, können aber auch in der folgenden Gesetzgebungsperiode wieder eingebracht werden. Meine Hoffnung, muss ich sagen, hänge ich daran, dass es diesbezüglich doch eine gewisse Änderung geben wird, denn es kann einfach nicht sein, dass Bürgerbegehren nur dann in einen Ausschuss, und in diesen Ausschuss im Speziellen, eingebracht werden können, wenn ein Abgeordneter unterschreibt. Ich glaube, das ist eine archaische Vorschrift und sollte wegfallen.

Zu den Bürgerinitiativen: Es wurden 67 Bürgerinitiativen eingebracht, und von diesen 67 Bürgerinitiativen wurden 22 an Ausschüsse weitergeleitet. Ich glaube, das ist eine hervorragende Sache.

Noch etwas für die Bevölkerung und die Leute, die Bürgerinitiativen unterschreiben wollen: Auch bis zur nächsten Gesetzgebungsperiode können diese Bürgerinitiativen unterschrieben werden. Und da bei Bürgerinitiativen das Prinzip der Kontinuität herrscht, werden sicher viele davon Gebrauch machen.

Um noch einmal an Tagesordnungspunkt 1 anzuknüpfen, wo nahezu alle Volksanwälte gemeint haben, dass die Volksanwaltschaft ein Seismograph ist: Dem schließe ich mich an und sage, auch unser Ausschuss ist ein Seismograph – ein Seismograph für die Gesetzgebung durch die Regierung, durch das Parlament. Frau Volksanwältin Brinek hat gemeint, es zeigt, wie Österreich tickt. – Nein, es zeigt nicht, wie Österreich tickt, sondern es zeigt, wie sehr Österreich unter den Vorschriften, unter der Gesetz­gebung bebt oder erbebt. Daher würde ich allen zukünftigen Regierungsmitgliedern empfehlen, etwas mehr Augenmerk sowohl auf die Volkanwaltschaft als auch auf unseren Ausschuss zu lenken. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


12.14.37

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Sammelbericht ist der letzte dieser Gesetzgebungsperiode und damit gewissermaßen auch ein Abschluss der letzten fünf Jahre. Wir haben in 22 Sitzungen insgesamt mehr als 280 Bürgeranliegen behandelt, 53 davon in der letzten Ausschuss­sitzung, darunter Themen aus den Bereichen Verkehr, Umwelt, Bildung, Familie, Ur­heber­recht, Wasserprivatisierung und die Forderung nach einem einheitlichen Bundes­rahmengesetz Kindergarten.

Ich möchte auf zwei Petitionen etwas konkreter eingehen. Die Petition 127 aus Salzburg hat zum Ziel oder beinhaltet die Forderung, dem Bund mit der Schaffung eines Bundesgesetzes die Kompetenz zum Aufspüren, Freilegen und Entschärfen von Kriegsrelikten zu übertragen und vor allem auch die Frage der Kostenübernahme zu klären. Bei der derzeitigen Rechtslage ist ja das Innenministerium für die Beseitigung von Blindgängern zuständig. Die Kosten für die Suche und die Freilegung aber liegen bei den Grundeigentümern. Wir haben seit November 2011 zu dieser Petition viele Stellungnahmen erhalten, in denen schließlich auf ein Urteil des OGH Bezug genom-


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