Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 70

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Tierschutzgesetz benachteiligt sind, sondern weil ihnen wenigstens eines erspart bleibt, nämlich die rituelle Schlachtung, das sogenannte Schächten. (Zwischenruf des Abg. Huber.)

In der Bürgerinitiative 60 hat der Internationale Bund der Tierversuchsgegner das Verbot des tierquälerischen betäubungslosen Schächtens und das Verbot der „post-cut-stunning“-Methode beim Schächten gefordert.

Rituelle Schlachtungen sind in Österreich laut § 32 des Tierschutzgesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ein Ergebnis von parlamentarischen Anfragen hat mich erschreckt, denn es wird vom Gesundheitsamt nicht ausreichend kontrolliert, ob die strengen Voraussetzungen für diese Ausnahmen berücksichtigt werden. Es gibt auch keine Kennzeichnungspflicht für geschächtete Tiere. Für uns Tierschützer ist nicht erkennbar, ob wir Halal-Fleisch essen oder nicht. In Deutschland sind es laut einer Studie inzwischen 70 Prozent der Tiere, die halal geschlachtet werden. Das will ich in Österreich nicht! Es soll eine Ausnahme bleiben.

Zum jährlichen Opferfest Kurban Bayrami sind auch illegale Schlachtungen in Hinter­höfen erlaubt. Warum sage ich „erlaubt“? – Weil von der Regierung nicht kontrolliert wird. Wie ich aus Anfragebeantwortungen ersehe, findet man dort, wo das Gesund­heits­amt und die Polizei entsprechend vorbereitet sind, auch Täter, und es hagelt Anzeigen. Leider sind aber nicht alle Bezirke auf dieses alljährliche Opferfest vor­bereitet.

Im Sinne des Tierschutzes – also seit gestern im Sinne unserer Verfassung – sollten wir überlegen, ob die rituelle Schlachtung überhaupt erlaubt werden soll, und wenn ja, wie wir gewährleisten können, dass zumindest die derzeitigen Einschränkungen effizient kontrolliert werden können, denn Ausnahmen dürfen nicht zum Regelfall werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


12.22.00

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Petitionsausschuss-Sitzung dieser Gesetzgebungsperiode waren 53 Tages­ordnungspunkte zu bewältigen; neun Petitionen und sieben Bürgerinitiativen sind dem Sammelbericht zugewiesen worden, und die werden auch heute hier im Plenum debattiert.

Ich möchte jetzt noch ganz kurz auf die Petition 157 betreffend „keine Agrotreibstoff­beimengung ohne ausreichende soziale und ökologische Mindeststandards“ eingehen. Dazu wurde von den zuständigen Ministerien sehr ausführlich Stellung genommen. Interessant ist, dass sich alle Stellungnahmen auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und deren Verschärfung hinsichtlich der Mindeststandards für Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren. Diese sollen negative ökologische und soziale Auswirkungen verhin­dern, und zwar bei den Rohstoffen, die in Europa produziert werden, und auch bei importierten Rohstoffen. Im Jahr 2014 wird erneut eine Prüfung auf Einhaltung dieser Kriterien erfolgen. Das heißt, wir sind im Sinne dieser Petition sehr gut unterwegs; wir haben keinen konkreten Handlungsbedarf. Das hat sogar Herr Pirklhuber im Aus­schuss so gesagt.

In Österreich gibt es eine Bioethanolanlage in Pischelsdorf, 60 Prozent des dort ver­arbeiteten Getreides kommen aus Österreich, 40 Prozent aus den Nachbarstaaten, und es wird nur Getreide minderer Qualität zu Biosprit verarbeitet. Davon wird es gerade in diesem Jahr sehr viel geben, denn aufgrund der Hochwasserkatastrophe werden unsere Bäuerinnen und Bauern, die die Felder, die zwar sehr schwer ge-


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