Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 82

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schreiben zu können. Ich denke, diesen Bürgern ist es mit ihrer Unterschrift wirklich ernst. Wie wir dann damit umgehen, ist nicht ganz glücklich. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

Kurz will ich noch auf die Bürgerinitiative Nummer 60 bezüglich Schächten eingehen, denn da habe ich auch ein Problem. Wir haben erst gestern den Tierschutz mit Zweidrittelmehrheit in den Verfassungsrang erhoben. Meine Damen und Herren, es ist irgendwo ein zweischneidiges Schwert, wenn man genau weiß, es gibt Schächtungen auf Höfen, in Hinterhöfen, bei denen kein Tierarzt dabei ist, bei denen es keine Betäu­bung gibt, hier aber darüber hinwegschaut und sagt, das falle eben unter die Religions­freiheit.

Das ist ein bisschen billig. Das ist auch nicht ganz ehrlich. Man sollte schon darauf schauen, da entweder ganz, ganz hohe Strafen auszusprechen oder Kontrollen durchzuführen.

Es kann einfach nicht sein, dass man auf der einen Seite den Tierschutz in der Verfassung verankert, wie das gestern hier beschlossen wurde, andererseits aber die Bürgerinitiative für ein Verbot der Schächtungen heute hier so lapidar, wie schon gesagt wurde, zur Kenntnis nimmt. Das ist nicht ganz ehrlich, da müssen wir wirklich ehrlicher sein und sagen: Kontrollieren wir das, schauen wir darauf! Sonst bringt der ganze Tierschutz in der Verfassung relativ wenig. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.03.13

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im letzten Ausschuss wurden nicht weniger als 53 Petitionen und Bürgerinitiativen be­handelt. Während wir das Demokratiepaket diskutieren, erfreuen sich Petitionen und Bürgerinitiativen immer größerer Beliebtheit, das merkt man auch an der Zahl der Online-Unterschriften, die geleistet werden.

Die Themenpalette war diesmal sehr breit, sie reichte von A wie Atomenergie bis Z wie Zinsaufschläge bei den Kreditinstituten. Man sieht also, dass sich der Petitionsaus­schuss wirklich mit allen Themen, die es in diesem Haus gibt, befassen muss.

Ich möchte mich als Tierschutzsprecher meiner Fraktion natürlich mit der Petition zum Schächten befassen. Meine Damen und Herren, Österreich hat eines der besten Tierschutzgesetze in Europa. Wir sind in vielen Belangen ein Vorbild und unsere Tierschutz-Standards sind sehr oft höher als in anderen europäischen Ländern, und das gilt auch für den Fall des Schächtens. Lieber Bernhard Vock, hör zu, ich sage dir einiges dazu!

Als die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung auch bei uns in Kraft getreten ist, war es nicht nötig, das Gesetz zu ändern, weil wir damals schon ein besseres Gesetz hatten, als es die EU-Verordnung vorsah. Dieses Gesetz wurde 2004 – und zwar von allen Parlamentsparteien, auch von der FPÖ – be­schlossen und schaffte damals schon den Spagat zwischen den wichtigen Interessen des Tierschutzes und dem ebenso wichtigen Recht der Religionsausübung, das immerhin in der Verfassung steht, meine Damen und Herren. Ich denke, das war ein natürlicher Kompromiss, und ich behaupte, ein Kompromiss, der heute noch Gültigkeit besitzt.

Im Zuge der EU-Verordnung wurden ja damals vonseiten der EU Stellungnahmen von namhaften europäischen veterinärmedizinischen Universitäten in Bezug auf das


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