Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 111

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anbringen musste. Es bleibt wirklich nur zu hoffen, dass sofort  (Abg. Jakob Auer:  LEADER-Obmann ist ein SPÖ-Bürgermeister!) – Herr Kollege Auer, es freut mich, du hast das richtig mitbekommen, aber der, der das dort verhindert, ist ein ÖVP-Bürger­meister.

Es ist nur zu hoffen, dass für die Zukunft, dass für die nächste Förderperiode der ländliche Raum in seiner Gesamtheit eine höhere Bedeutung bekommt, ansonsten wird es um den ländlichen Raum sehr, sehr negativ bestellt sein. Die Gelder, die dafür zur Verfügung stehen, können sehr viel besser verwendet werden. Ich hoffe nur, dass sehr bald darangegangen wird, ein neues Programm zu entwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.21

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Vorerst noch ein paar Worte zur Diskussion über LEADER. Als einer, der selbst in einer LEADER-Region tätig ist, an der Basis, der mit diesem Instrument arbeitet, darf ich ein paar Punkte anführen.

Zum einen gehört das LEADER-Programm selbstverständlich für den ländlichen Raum und nicht für die Landwirtschaft. Wir haben eine Reihe von Projekten, auch hin zur Frauenförderung, hin zur Jugendförderung, hin zur Förderung des Tourismus.

Zum Zweiten, Herr Kollege Gaßner: Was geschieht mit den Mitteln? Warum bringen Gemeinden auch Mittel ein? – Es steht klar im Rechnungshofbericht, dass diese Mittel in erster Linie für das Management, für das LEADER-Management, verwendet werden. Von der Größenordnung her kann ich zum Beispiel für meine Region sagen, es sind 1,50 € pro Einwohner, also ein Betrag, der durchaus vertretbar ist und der zum Beispiel in unserer Region gemeinsam mit allen Vertretern aller Fraktionen und mit den Vertretern aus der Zivilgesellschaft beschlossen wurde.

Ich darf mich im Folgenden insbesondere mit dem Bericht des Rechnungshofes zum Thema „Bekämpfung des Abgabenbetruges mit Schwerpunkt Steuerfahndung“ beschäftigen.

Um die Aufbau- und Ablauforganisation der Steuerfahndung zu optimieren, installierte das Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2007 die Steuerfahndung neu als bundesweite personell und wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit unter ein­heitlicher Leitung. Ziel des Rechnungshofes war es, zu überprüfen, ob die Wirksamkeit dieser Maßnahmen die Betrugsbekämpfung auch entsprechend förderte.

Der Rechnungshof stellte fest, dass das Ziel der Verstärkung der Betrugsbekämpfung nur bedingt erreicht werden konnte, und zwar deshalb, weil die wesentlichen Reformziele nicht in vollem Umfang umgesetzt werden konnten. Er führte zum Beispiel die Kooperation und Koordination der Betrugsbekämpfungseinheiten, die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und die Beschleunigung der Verfahren an.

Das Bundesministerium für Finanzen argumentierte, die Optimierung von Schnittstellen sei eine permanente Aufgabe und wies in diesem Zusammenhang auf die ausge­zeichnete Zusammenarbeit zwischen der Steuerfahndung und den Großbetriebsprü­fungen hin.

Der Rechnungshof führte auch aus, dass die Prüfungsabteilung in Strafsachen, sozusagen die schnelle Eingreiftruppe, und das internationale Verbindungsbüro zu einer Organisationseinheit unter zentraler Leitung zusammengeführt wurden und diese


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