Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Westenthaler, Mag. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen betreffend „Genug gezahlt!“ für überhöhte Gebühren
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2013 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Verankerung des Kostendeckungsprinzips für Gebühren in der Verfassung vorsieht.“
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Ein weiterer Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Einführung eines Freibetrages in Höhe von 7 000 € pro Kind
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2013 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von 7 000 Euro pro Kind beinhaltet.“
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Ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall beim BZÖ.)
14.20
Präsident Fritz Neugebauer: Die soeben eingebrachten Anträge, neun an der Zahl, stehen mit in Verhandlung.
Die neun Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Ausbau der Kinderbetreuungsplätze
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Genug versprochen – Steuern und Gebühren runter! in der 211. Sitzung des Nationalrates am 27. Juni 2013
Neben der Verbesserung der Familienbeihilfe spricht sich Mitterlehner auch für einen beschleunigten und qualitätsorientierten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in allen Bundesländern aus, wie es in der Regierungs-Einigung verankert worden ist. "Durch eine gute Betreuung und Förderung werden nicht nur die Eltern bei ihrer unersetzlichen Erziehungsarbeit gezielt unterstützt, sondern erhöhen sich auch die späteren Bildungschancen. Daher wollen wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern in Zukunft auch einen stärkeren Fokus auf die Qualität des Angebots legen", betont Mitterlehner. Laut Ministerratsbeschluss soll im 1. Halbjahr 2014 ein neues Gesetz beschlossen werden, mit dem der Bund den für die Kinderbetreuung zuständigen Ländern Mittel in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre zur Verfügung stellt. "Das wären dann jährlich fast sieben Mal mehr als bisher, denn derzeit stellen wir den Ländern 15 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung", so Mitterlehner.
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