Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 58

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Einen hundertprozentigen Schutz wird man natürlich nie haben, aber ich bin schon froh, dass jetzt diese Vereinbarungen, vor allem diese Artikel-15a-Vereinbarung, zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern die Donau entlang – Oberösterreich, Niederösterreich und Wien – gefruchtet haben. Und dass jetzt von diesen Mitteln, die dort eingesetzt werden, diesen 255,1 Millionen, der Bund 50 Prozent trägt, die Länder 30 Prozent und 20 Prozent die Gemeinden und die Interessenten, ist in Ordnung, das ist auch gut so.

Was die Situation der freiwilligen Helfer betrifft, so muss ich sagen – da kann ich meiner Vorrednerin völlig recht geben; auch ich bin ihrer Meinung –, dass da noch einiges zu tun ist. Ich weiß zwar, dass die Zuständigkeit in vielen Bereichen bei den Ländern liegt, aber da sollte sich doch der Bund mit den Ländern zusammensetzen, damit für die freiwilligen Helfer – und diese Hilfe, die sie uns angedeihen lassen, ist ja unbezahlbar und auf die sind wir in Österreich stolz –, also für alle, die diese Leis­tungen vollbringen, in diesen Bereichen Entgeltfortzahlung möglich ist und dass diese vielen anderen Dinge, beispielsweise Schutzimpfungen, die notwendig sind und so weiter, auch bezahlt werden. (Beifall des Abg. Scheibner.) Das sollte eben zwischen dem Bund und den Ländern geregelt werden.

Ein kurzer Satz noch zur Dramatik bei der Hochwasserkatastrophe und den Vorgängen in der Nacht vom 3. auf 4. Juni im Eferdinger Becken. Wir haben einen Antrag einge­bracht – der bedauerlicherweise im Verkehrsausschuss, Frau Bundesminister, das letzte Mal vertagt worden ist –, in dem wir Aufklärung durch eine internationale Exper­ten­kommission fordern, die die Vorkommnisse dort prüft, wo offenbar eine schlecht koordinierte Öffnung der Schleusen in Aschbach und in Ottensheim die Situation verschärft hat und die Leute im Eferdinger Becken und im oberen Mühlviertel sozu­sagen zu Schaden gekommen sind. Da fordern wir Aufklärung, da ist einiges noch nicht getan worden. (Beifall des Abg. Scheibner. – Abg. Mag. Haider: Das heißt Aschach, nicht Aschbach, Herr Kollege! Das ist ein anderes Bundesland!)

11.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.04.09

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Der Abgeordnete Podgorschek hat hier vorhin etwas schier Unglaubliches gesagt beziehungsweise vorgelesen. Es ist wirklich ein Skandal, meine Damen und Herren, wenn aus dem roten Parteibüro eine Weisung kommt, unterlas­sene Hilfeleistung durchzuführen. Das heißt, hier ist ein Strafrechtsdelikt aufgeklärt worden, und ich erwarte mir, dass die Justiz auch dementsprechend einschreitet, denn hier hat man die Menschen im Regen stehen lassen, das Wasser bis zum Hals. Es ist wirklich extrem, was hier passiert! Das ist strafrechtlich zu verfolgen, meine Damen und Herren, und hier gehört durch die Justiz eingegriffen.

Ich habe gerade vorhin noch kurz im Internet auf ORF.at etwas gelesen, das mich gleichfalls sehr bedrückt. Schauen wir nach Radstadt! Dort hat jetzt die ganze Feuerwehrführung ihre Funktionen zurückgelegt wegen des Hochwassers, weil die Feuerwehrleute im Regen stehen gelassen werden. Das heißt, die Aufwendungen, die sie haben, werden nicht ersetzt, obwohl es Zusagen der ÖVP/SPÖ-Gemeinde­vertre­tung gegeben hat. Also auch hier sieht man wieder, wo es hapert, wie notwendig es ist, dass man auf die Hilfsorganisationen und auf die Freiwilligen schaut und diesbezüglich gute Bedingungen schafft, meine Damen und Herren. Und da wären schon wir hier im Hohen Haus gefordert, denn entsprechende Anträge liegen vor, diese auch umzu­setzen. Die Politik beziehungsweise die Regierung sollte hier einmal Nägel mit Köpfen machen und nicht immer nur mit schönen Worten alles gutreden.

 


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