Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 124

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14.35.40

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Diese Regierungsvorlage ist die Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, welche mit 1. Jänner 2014 in Kraft tritt. Sie enthält Anpassungen an sämtliche rechtlichen Verwaltungsbestimmungen, Adaptierungen, Klarstellungen und legistische Verbesserungen im gesamten Wehrbereich und legistische Begleitmaß­nahmen. Das Team Stronach hat bisher diesen notwendigen Änderungen für die Um­setzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auch in anderen Bereichen bereits seine Zustimmung gegeben und wir werden dies auch hier gerne tun. Es handelt sich um eine Verwaltungseinsparung, eine vernünftige Verwaltungseinsparung und dafür sind wir immer zu haben. (Beifall beim Team Stronach. – Bravorufe der Abgeordneten Amon und Mag. Schönegger.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Mag. Klug zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.36.37

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Nationalrates! Gestatten Sie mir, ganz kurz zu replizieren. Da insbesondere von Kollegin Lueger, aber auch vom Abgeordneten Klikovits die wesentlichen Elemente der Umsetzung der Verwaltungs­gerichtsbarkeits-Novelle dargelegt worden sind, möchte ich mir diesen Teil eher ersparen. Gestatten Sie mir aber, darüber hinaus auf den einen oder anderen Aspekt einzugehen, der jetzt im Zusammenhang mit dem Wehrdienst neu angesprochen worden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gemeinsam einen sehr umfassenden Gesamt- und Endbericht in jenem Zeitraum der Öffentlichkeit vorgestellt, den wir uns auch gemeinsam vorgenommen haben. Es war immer klar, und ich habe das seit dem 11. März klar und deutlich signalisiert, Ende Juni des heurigen Jahres wird das Ge­samtpaket vorgestellt. Der Wehrdienst wird neu aufgestellt, und wir erreichen in diesem Zusammenhang jenes Ziel, das ich mir Anfang März auch vorgenommen habe, näm­lich eine klassische Win-win-Situation zu erreichen, weil wir auf der einen Seite jenen 22 000 jungen Burschen, die jedes Jahr zu uns kommen, einen neuen, attraktiven Wehrdienst zur Verfügung stellen, damit sie aus der Zeit, die sie bei uns verbringen, auch für ihr weiteres Leben etwas mitnehmen können. Der zweite Teil dieser Win-win-Situation besteht eindeutig darin, dass es uns damit gelingen wird, die besten Bur­schen als Zeitsoldaten für das österreichische Bundesheer zu gewinnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie die Kernbotschaften des Wehrdienstes neu in diesem Endbericht noch einmal reflektieren, dann haben wir hier wohl ein neues Ausbildungssystem. Herr Abgeordneter List! Es wird zwei verpflichtende Basismodule geben und darauf aufbauend auch Wahlmodule. Wenn Sie so wollen: Trotz Wehrpflicht wird es in Zukunft auch Wahlfreiheit geben, diese aber immer vor dem Hintergrund der konkreten Anforderungen und Bedürfnisse des österreichischen Bundesheeres.

Ja, es gibt in diesem Zusammenhang einen Paradigmenwechsel, der betrifft aber einen anderen Bereich, nämlich jenen, der meines Erachtens im Zusammenhang mit der Volksbefragung am 20. Jänner in der Debatte zu Recht kritisiert worden ist, näm­lich das Verhältnis Funktionserhalter – Soldaten und der Einsatzbereich unserer jungen Burschen. Daher habe ich klar und deutlich signalisiert, dass ich anpeile, den derzeitigen Zustand – 60 Prozent unserer jungen Burschen werden als Systemerhalter eingesetzt und nur 40 Prozent im militärischen Kernbereich – auf Sicht genau umzu­drehen. Darin besteht, wenn Sie so wollen, der Paradigmenwechsel.

 


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