Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 32

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auch, warum ich sie nicht verstehen kann: Weil wir mit der Novelle zum Pflegefondsge­setz gerade die Förderung der mobilen Pflege, gerade die Förderung der Betreuung zu Hause sicherstellen. Das sind sogar noch hervorgehobene Punkte, weil wir Maßnah­men speziell fördern wollen, die at home stattfinden und die nicht die stationäre Betreu­ung sind.

Das heißt, in Wahrheit sollen die Anreize, die damit gegeben sind, im sogenannten mo­bilen ambulanten Sektor sein. Und die Versorgung im Bereich dieser Angebote soll in den Jahren 2014 bis 2016 über dem Niveau von 2011 liegen.

Das heißt, es wurde in Wahrheit jetzt erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass alles, was in Richtung mobil geht, speziell sogenannte innovative Maßnahmen, aus dem Zweckzuschuss mitfinanziert werden kann. Das heißt, wir wollen nicht runter, sondern wir wollen rauf.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schenk? – Bitte.

 


Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Meine Frage geht aus der Stellungnah­me des Seniorenrates hervor, der eben genau das kritisiert, worauf sich meine Frage vorhin bezog: Die Fördermittel von 2011 bis 2014 waren eher für die nichtstationäre Pflege vorgesehen, und diese Novelle beinhaltet nun aber laut Stellungnahme des Se­niorenrates und einiger anderer Organisationen, dass die mobile Pflege, wie ich vorher ausgeführt habe, die Pflege zu Hause eben nicht gefördert wird, sondern zurückge­drängt wird und der andere Bereich gefördert wird. – Das war die Frage, auf die ich jetzt abgezielt habe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Das, was Sie beschließen werden, besagt ganz genau: Der Schwerpunkt muss beim Ausbau der mobilen Dienste liegen. Und wir müssen über das Niveau von 2011 kom­men – das ist die Messgröße. Über dieses müssen wir und werden wir auch kommen. Das beginnt bei der Ersatzpflege und beim weiteren Ausbau der mobilen Pflege, und darum gibt es auch die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit – denn dieses Instrument brauche ich ja nicht, wenn jemand stationär betreut wird; dann brauche ich keine Pfle­gekarenz. – Das sind alles Elemente, die in diese Richtung gehen sollen.

Bitte, weiterhin Betreuung zu Hause – soweit das eben möglich ist! Und da gibt es ir­gendwann einmal Grenzen, darüber sind wir uns, glaube ich, auch einig. Aber es gibt viele Bundesländer, wo 80 Prozent der Betreuung zu Hause stattfindet. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dona­bauer.

 


Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Bundesminister! Unser Pflegegeldsys­tem, das aus Steuern finanziert wird, hat sich bewährt, ist national und international an­erkannt. Dieses Gesetz hat durch die Pflegegeldreformmaßnahmen zum 1. Jänner 2012 eine besondere Qualität erhalten, nämlich deshalb, weil die Begutachtungsstellen auf sieben zurückgeführt wurden und damit eine ordentliche Erledigung stattfinden kann.

Da aber ein Teil der Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet, hat das Ministerium ein Kompetenzzentrum eingerichtet, wo Pflegefachkräfte vor Ort Beratung durchführen, aber auch über die Situation der Pflegemaßnahmen berichten.

Herr Bundesminister, meine Frage: Gibt es Konsequenzen angesichts der aufgezeig­ten Ergebnisse, beziehungsweise denken Sie daran, den Familienangehörigen, die


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