Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 34

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Österreich hat, wobei ein Großteil oder ein guter Teil in mobilen Diensten eingesetzt wird. Österreich hat nur einen Bruchteil davon, und hier arbeiten 90 Prozent in stationä­ren Einrichtungen.

Können Sie sich vorstellen, bestimmte Initiativen zu setzen, um die Attraktivität mobiler Pflegedienste durch Ausbildungsinitiativen et cetera zu fördern? Das würde auch für pflegende Angehörige von Nutzen sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Ich kann all die Worte, die du gesagt hast, voll unterschreiben. Wir bemühen uns über das zur Verfügung stehende Instrumentarium, über das AMS die entsprechende Aus­bildung voranzutreiben. Seit 1. Juli sind ja gerade die Gesundheitsberufe im Rahmen des Fachkräftestipendiums ein nicht unwesentlicher Faktor, ja sie stehen dort sogar an erster Stelle. Und demzufolge werden auch davon neue Impulse ausgehen, wobei es vor allem jetzt darum geht, nicht nur Pflegehelfer oder Pflegehelferinnen, sondern auch voll diplomiertes Personal entsprechend auszubilden.

Und wir werden unsere Anstrengungen hier noch verstärken, weil neben der Qualitäts­frage jetzt noch etwas dazu kommt, wir müssen uns nämlich auch einer demographi­schen Herausforderung in diesem Sektor stellen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Darmann.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Als Bundesminister für Soziales wird es Ihnen natürlich bekannt sein, dass es österreichweit durchaus schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung im Bereich der Pflege insofern gibt, als es Familien, die sich dazu entscheiden, Familienangehörigen durch die mobile Pflege im Familienverbund eine Pflege zukommen zu lassen, mit hohen Selbstbehalten schwer gemacht wird, diese mobile Pflege auch zu Hause in Anspruch zu nehmen, während auf der anderen Seite jedoch die stationäre Behandlung in Heimen österreichweit durch­wegs fast kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was werden Sie unternehmen, um diese verfas­sungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung für jene Familien, die sich für die mo­bile Pflege zu Hause entscheiden und dadurch überhöhte Kosten durch die Selbstbe­halte tragen müssen, abzustellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Entschuldigung, ich kann jetzt Ihre Frage insofern nicht verstehen, als stationärer Auf­enthalt in der Regel 100 Prozent Vermögensbesteuerung heißt – alles ist weg. Ich weiß nicht, wo da eine Privilegierung sein soll. Deine Pension ist weg, dein Pflegegeld ist weg, falls du einen Besitz hast, ist er belehnt, und du bekommst 20 Prozent Taschen­geld, wenn du in stationärer Pflege bist. (Abg. Mag. Darmann: Für die Angehörigen!) Ja, Entschuldigung, die Angehörigen zahlen ja nichts mit, außer in der Steiermark. Es gibt ja diesen Angehörigenregress nur noch in der Steiermark. (Abg. Mag. Darmann: Pflege zu Hause, Selbstbehalte!)

Zu Hause zahlt ja jeder das mit, was er halt kann. Den Rest zahlt die Sozialhilfe. Beim stationären Aufenthalt hast du überhaupt nichts mehr. Darum verstehe ich den Sinn und Zweck Ihrer Frage nicht.

Die mobile Pflege ist jetzt für den Betroffenen immer noch die günstigere Form als die stationäre Betreuung, denn bei der stationären Betreuung hast du nichts mehr. Bei der


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