mobilen Betreuung hast du gewisse Tagsätze, die du halt zahlen kannst oder nicht. Und wenn du sie nicht zahlen kannst, springt die Sozialhilfe ein – mit der Logik der Sozialhilfe. Ich kann da keine Privilegierung sehen. Und einen Angehörigenregress gibt es bei der mobilen Pflege auch nicht. Dieser ist in Kärnten gerade abgeschafft worden. (Abg. Mag. Darmann: Selbstbehalt!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Spindelberger.
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Bundesminister, du hast gerade vorher bei deiner Anfragebeantwortung die Grenzen der Pflege zu Hause aufgezeigt.
Mich würde interessieren: Wie werden pflegende und betreuende Angehörige bei ihrer Tätigkeit zu Hause unterstützt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter aus Kärnten (in Richtung des Abg. Mag. Darmann), ich sage es noch einmal: Stationäre Pflege heißt 100 Prozent Selbstbehalt.
Zur Frage, wie die pflegenden Angehörigen unterstützt werden: Sie werden unterstützt durch Ersatzpflege, die zur Verfügung steht, sogenannte Urlauberaktion. Sie werden auch bei der 24-Stunden-Betreuung durch eine entsprechende Förderung unterstützt.
Ich habe schon gesagt, dass wir, wenn sie arbeitsfähig sind, die Pensionsversicherung und die Krankenversicherung übernehmen. Qualitätssicherung erfolgt durch Hausbesuche.
Wir haben uns jetzt verstärkt einer ganz neuen Gruppe zugewendet, den Young Carers. Wir sind jetzt dabei, mit diesen Young Carers in noch intensiveren Kontakt zu treten, weil natürlich auch ein Thema war, wo die sind und was sie tun. Wir wenden ihnen jetzt entsprechend großes Augenmerk zu.
Neu mit 1. Jänner 2014 kommen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit hinzu, sodass man zumindest für drei Monate versuchen kann, sich das zu arrangieren, wenn es notwendig ist.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 230/M, das ist die der Frau Abgeordneten Königsberger-Ludwig. – Bitte.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Bundesminister, wir alle wissen, dass rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt werden und dass das Angehörige oft vor große Herausforderungen stellt.
Meine Frage lautet daher:
„Für Angehörige ist es oft belastend, neben dem Job eine optimale Versorgung eines zu pflegenden Angehörigen sicherzustellen oder einen Heimplatz zu finden. – Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die Situation von Familien zu verbessern, in denen ein Pflegefall auftritt?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Einen Teil habe ich jetzt schon gesagt. Ich möchte es noch einmal erwähnen: Pflegekarenz, Pflegeteilzeit ab 1. Jänner 2014, die jemand in Anspruch nehmen kann, der einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 hat oder ab der Pflegestufe 1, wenn es sich um
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