Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 36

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minderjährige Kinder oder um die Diagnose Demenz handelt. Dies für maximal drei Monate.

Es geht darum, dass man Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes be­kommt und dass natürlich die sozialversicherungsrechtliche Absicherung übernommen wird, das heißt Krankenversicherung und Pensionsversicherung, Abfertigungsansprü­che bleiben gewahrt. Auf die Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld wird das nicht an­gerechnet. Und neu dazu kommt auch die Familienhospizkarenz, wodurch eine ent­sprechende Absicherung dieses zwar sehr kleinen, aber trotzdem wichtigen Personen­kreises gegeben ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Minister, ich danke für diese Initiative! Ich denke mir, das wird für viele Menschen eine wirkliche Erleichterung sein. Ich habe dies als sozialpolitischen Meilenstein bezeichnet und meine, als solchen kann man diesen auch wirklich werten.

Wie können Menschen nun ganz genau – wenn Sie das vielleicht kurz erläutern könn­ten – diese neue Sozialleistung in Anspruch nehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Technisch wird das über die Außenstellen des Bundessozialamtes, des BSB, abgewi­ckelt. Anträge können bereits vor Antritt gestellt werden. Klar ist, ich muss mit meinem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung treffen. Die Anträge müssen aber wäh­rend dieser Pflegekarenz oder davor gestellt werden. Das heißt, ich kann nicht danach kommen.

Wir bemühen uns natürlich, das durch ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren sehr rasch abzuwickeln, weil es natürlich darum geht, dass die Menschen auch zu ihrem Geld kommen beziehungsweise dass sie auch sozialversicherungsrechtlich abgesi­chert sind. Bei der Krankenversicherung sind auch gewisse Fristen einzuhalten, wenn sich jemand bei seiner Firma abmeldet und in Karenz geht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Das Pflegekarenzgeld ist wirklich ein großer Fortschritt. Schön, dass es uns gemein­sam gelungen ist, die Angehörigen so wirksam zu unterstützen.

Das Justizministerium arbeitet im Bereich der Alterswohlfahrt bereits an einer Reform der Sachwalterschaft. Es gibt Pilotprojekte zur unterstützten Entscheidungsfindung, da­mit Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt leben können.

Frage, Herr Minister: Was unternehmen Sie in Ihrem Bereich, um das Projekt Alters­wohlfahrt und Ausbau unterstützender Strukturen vorwärtszubringen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  In der Frage der Sachwalterschaft sind wir nicht zuständig. Ich habe bereits erwähnt, welches Ressort das machen muss. Dass in dieser Frage eine Reform notwendig ist, darüber sind wir uns über alle Parteigrenzen hinweg einig. Alles andere habe ich schon gesagt.

Wir haben, glaube ich, mit der Pflegekarenz und mit der Pflegeteilzeit eine ganz, ganz tolle neue Sozialleistung implementiert, und zwar in einer Zeit, in der viele andere Län-


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