Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 38

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Über diese Idee wird noch ein umfangreicher Dialog geführt. Zur Stunde wird es keine Änderung dessen geben, was wir derzeit tun. Es gibt zwei kleine oder große Ände­rungen. Das eine ist, dass wir versuchen, die Kontrollen dort zu verstärken, wo es
24-Stunden-Betreuung gibt, und auch in größerem Umfang die Vermittlungsagenturen, die manchmal sehr grenzwertige Geschäftsbedingungen haben, zu klagen. Vor zwei Wochen haben wir wieder eine Agentur geklagt, weil die Geschäftsbedingungen nicht unserer österreichischen Rechtsnorm entsprechen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 228/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Huainigg. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Guten Morgen, Herr Minister! Men­schen, die eine lebensbedrohliche Krankheit haben, brauchen gerade am Lebensende eine gute Betreuung und Hospiz.

Meine Frage lautet:

228/M

„Welche Verbesserungen im Bereich Hospizversorgung sind im Pflegefondsgesetz und beim Pflegekarenzgeld für lebensbedrohlich erkrankte Kinder und für Menschen in der letzten Lebensphase vorgesehen, damit sie und ihre Angehörigen in ihrer Not nicht al­leine gelassen werden?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Sie haben die Antwort bereits selbst gegeben, Herr Abgeordneter. Im Pflegefondsge­setz ist die Hospizversorgung als eigenes Angebot im Bereich der mobilen Dienste jetzt berücksichtigt worden. Das heißt, auch hier wollen wir verstärkt innovative Mo­delle, die es ja da oder dort gibt, die aber irgendwie finanziert werden wollen, entspre­chend aufnehmen, damit sie auch über das Pflegefondsgesetz abgerechnet werden können.

Das soll auch bei der Kinderhospiz und Palliativbetreuung weitergehen. Die Pflegeka­renz selbst ist ja auch in diese Richtung entwickelt, dass wir den Familienhospizka­renz-Härteausgleich jetzt übernehmen und damit die Menschen auch entsprechend absichern. Das heißt, wir gehen davon aus, dass das auch in Zukunft vor allem eine Verbesserung der Position dieser kleinen Gruppe bei der Familienhospizkarenz dar­stellt. Es gibt auch eine Härtefallregelung. Vor allem bei sehr kinderreichen Familien kann es dann auch höhere Leistungen geben, beziehungsweise es bleiben bestehende höhere Leistungen bei jenen, die sich gerade in diesem System befinden, aufrecht und sind durch diese Novelle jetzt nicht berührt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Huai­nigg.

 


Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Die unantastbare Menschenwürde von Beginn bis zum Ende des Lebens muss in jeder wertorientierten demokratischen Gesellschaft ein zentraler Wert sein und ein grundlegender Maßstab für alle Gesetze und auch in der Politik. In der österreichischen Bundesverfassung steht sehr vieles – das Bankgeheimnis, die Sozialpartnerschaft, der Tierschutz –, aber nicht die Menschen­würde.

Meine Frage: Unterstützen Sie meinen Vorschlag, dass man in Artikel 7 der österreichi­schen Bundesverfassung die unantastbare Menschenwürde verankert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


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