Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 39

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Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Herr Abgeordneter Huainigg, missverstehen Sie jetzt nicht meine Antwort, aber ich glaube, wir sollten alle gemeinsam einen sehr intensiven Dialog darüber führen, wo sich die Menschenwürde bereits in der Bundesverfassung wiederfindet und wo sie Ih­rer Meinung nach zusätzlich dazukommen muss. Ich weiß, das ist nicht Ihre Meinung alleine, denn es gibt ja einige Verbände, die das auch entsprechend diskutieren. Aber ich bin gerne bereit, nach der Nationalratswahl diesen Dialog sehr intensiv zu führen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haub­ner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Bundesminister, es ist sehr erfreulich, dass jetzt im Pflegefondsgesetz bei der mobilen Betreuung auch die Hospizbetreuung explizit erwähnt ist, und Sie haben auch gesagt, auch die Kinderhospiz wird hier mit berücksichtigt. Das BZÖ hat einen diesbezüglichen Antrag vor längerer Zeit im Ge­sundheitsausschuss eingebracht, der jetzt sozusagen im Pflegebereich umgesetzt wird. Man sieht dabei, dass gerade Gesundheitssystem und Pflegebereich sehr eng mitein­ander verbunden sind, dass einer ohne den anderen nicht sein kann.

Daher meine ganz spezielle Frage: Wie stehen Sie zu den Überlegungen, dass, wenn es einmal ein Gesamtkonzept Pflege geben sollte, dieses Gesamtkonzept Pflege auch im Gesundheitssystem integriert ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Grundsätzlich gibt es ja ein Konzept Pflege, das wir bereits im Dezember des Vorjah­res beschlossen haben. Inwieweit wir bei den Schnittstellen noch besser werden, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber ich bemühe mich, dass wir bei den einzelnen Schnitt­stellen noch besser werden. Wir müssen aber auch ein paar Grundsatzfragen diskutie­ren, unter anderem, wie weit die Sozialhilfelogik Grundlage für die Langzeitbetreuung sein soll.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öl­linger.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Pflegeteilzeit, Pflegeka­renz und auch die Verbesserungen bei der Hospizkarenz, ja, das sind Fortschritte, überhaupt keine Frage, und sie kommen, was die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit betrifft, auch sehr nahe dem, was wir uns vorgestellt, gewünscht und auch gefordert haben.

Trotzdem die Frage an Sie, Herr Bundesminister: Warum gibt es bei der Pflegekarenz diese starke Einschränkung auf die drei Monate? Gibt es sachliche Gründe, die für Sie für diese starke Einschränkung auf die drei Monate ausschlaggebend sind, und warum ist es nicht möglich, etwa ein oder zwei Jahre Pflegekarenz in Anspruch zu nehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Ich glaube, wir sollten jetzt einmal die drei Monate leben, als Maximum. – Punkt eins.

Punkt zwei: Ich glaube, wir tun den Betroffenen auch nichts Gutes, denn wenn sie ein-, eineinhalb Jahre aus dem Berufsleben draußen sind, ist die Reintegration ins Berufs­leben schwierig. Man sieht das bei den WiedereinsteigerInnen, mit welchen Maßnah­men das alles verbunden ist – was auch okay ist; es ist gut, dass es diese Maßnahmen gibt. Aber ich glaube, wir sollten jetzt diese Sozialleistung einmal so zur Kenntnis neh­men, wie sie ist – Einstieg, maximal drei Monate, materielle Absicherung, sozialversi-


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