12.50
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Änderungen im Sozialversicherungsrecht, die wir jetzt besprechen und dann beschließen sollen, sind relativ umfangreich und ein Sammelsurium unterschiedlichster Themen. Wir haben das jetzt im letzten Abänderungsantrag auch noch zu hören bekommen: Da schwirren die Paragraphen nur so durch die Gegend, dass man gar nicht mehr weiß, was das soll.
Da geht es um die Sozialversicherungspflicht, um das Pensionsrecht, es geht um Pensionsvorschuss und Krankenversicherung, das reicht bis hin zu den Laienrichtern und der Stiefkind-Adoption und zu den gleichgeschlechtlichen Paaren und von der Auftraggeberhaftung über Bestimmungen für Einzelunternehmen sowie Subunternehmen und die haftungsfreigestellten Unternehmer, das alles ist da enthalten. Natürlich ist es wichtig, in diesem Bereich den Sozialbetrug hintanzuhalten und dazu gewisse Maßnahmen zu setzen.
Gewisse Dinge gehen jedoch etwas zu weit. Die Stiefkind-Adoption für eingetragene Partnerschaften finden wir in Ordnung, aber bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nicht. Das geht mir eindeutig zu weit.
Was die Laienrichter bei Entscheidungen beim Bundesverwaltungsgericht in Verwaltungssachen beim ASVG betrifft, das passt, und die Befreiung von Einzelunternehmern und Angehörigen der Ärztekammer mit niedrigen Einkünften von der Pflichtversicherung ist zu begrüßen.
Der von Kollegem Gradauer eingebrachte Antrag hat aufgezeigt, welche Einzelschicksale es gibt; die wird es immer wieder geben. Es liegt aber dann an uns, die Gesetzesänderungen so durchzuführen, dass so etwas nicht mehr passiert.
Wir werden diesem Entschließungsantrag auf jeden Fall unsere Zustimmung geben, weil es nicht so sein darf, dass Leute hier in Österreich durch das soziale Netz fallen. (Beifall beim BZÖ.)
12.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte.
12.52
Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 2508 der Beilagen über den Antrag 2362/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Nach der Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
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