Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 83

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12.50.18

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Änderungen im Sozialversiche­rungsrecht, die wir jetzt besprechen und dann beschließen sollen, sind relativ umfang­reich und ein Sammelsurium unterschiedlichster Themen. Wir haben das jetzt im letz­ten Abänderungsantrag auch noch zu hören bekommen: Da schwirren die Paragra­phen nur so durch die Gegend, dass man gar nicht mehr weiß, was das soll.

Da geht es um die Sozialversicherungspflicht, um das Pensionsrecht, es geht um Pen­sionsvorschuss und Krankenversicherung, das reicht bis hin zu den Laienrichtern und der Stiefkind-Adoption und zu den gleichgeschlechtlichen Paaren und von der Auftrag­geberhaftung über Bestimmungen für Einzelunternehmen sowie Subunternehmen und die haftungsfreigestellten Unternehmer, das alles ist da enthalten. Natürlich ist es wich­tig, in diesem Bereich den Sozialbetrug hintanzuhalten und dazu gewisse Maßnahmen zu setzen.

Gewisse Dinge gehen jedoch etwas zu weit. Die Stiefkind-Adoption für eingetragene Partnerschaften finden wir in Ordnung, aber bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemein­schaften nicht. Das geht mir eindeutig zu weit.

Was die Laienrichter bei Entscheidungen beim Bundesverwaltungsgericht in Verwal­tungssachen beim ASVG betrifft, das passt, und die Befreiung von Einzelunternehmern und Angehörigen der Ärztekammer mit niedrigen Einkünften von der Pflichtversiche­rung ist zu begrüßen.

Der von Kollegem Gradauer eingebrachte Antrag hat aufgezeigt, welche Einzelschick­sale es gibt; die wird es immer wieder geben. Es liegt aber dann an uns, die Gesetzes­änderungen so durchzuführen, dass so etwas nicht mehr passiert.

Wir werden diesem Entschließungsantrag auf jeden Fall unsere Zustimmung geben, weil es nicht so sein darf, dass Leute hier in Österreich durch das soziale Netz fallen. (Beifall beim BZÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moret­ti. – Bitte.

 


12.52.37

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 2508 der Bei­lagen über den Antrag 2362/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz und das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungs­gesetz 2013 – 2. SVÄG 2013)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Nach der Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

 


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