Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 181

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schen Ablauf sicher nicht vor Dezember dieses Jahres machen. Daher bitte ich dich, mir das jetzt schon zu sagen. (Abg. Strache: Wenn er es ernst meint, stimmt er dei­nem Antrag zu, Carmen!)

Deshalb richte ich meinen Schlusssatz heute an den Klubobmann Kopf: Bitte, Herr Klubobmann, befreien Sie heute die Tiroler Abgeordneten heute vom Klubzwang, da­mit wir gemeinsam von Wien aus nach Tirol, nach Kufstein ein Zeichen setzen können, dass wir einer ehrlichen, wichtigen und richtigen Lösung für die Stadt Kufstein arbei­ten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


18.27.20

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Österreich hat ein sehr hochrangiges Straßennetz mit 1 719 Kilome­tern Autobahn und 466 Kilometern Schnellstraße, das ergibt zusammen 2 185 Kilome­ter hochrangiges Straßennetz.

Dieses Straßennetz, meine Damen und Herren, muss erhalten werden. Es wird teil­weise neu gebaut. Es muss in Betrieb bleiben. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)

Dieses Erhalten, dieser Neubau und dieser Betrieb erfolgen über die Einnahmen aus der Autobahnvignette. Diese Autobahnvignette, meine Damen und Herren, gibt es als Jahresvignette, als 2-Monats-Vignette und als 10-Tages-Vignette. Die Jahresvignette kostet 80,60 €, die 2-Monats-Vignette kostet 24,20 € und die 10-Tages-Vignette kostet 8,30 €. Das ist durch das Bundesstraßen-Mautgesetz so geregelt, meine Damen und Herren.

Es gibt nur eine einzige Ausnahme in Österreich, und zwar in Vorarlberg eine Kor­ridorvignette für den Pfändertunnel. Diese ist im Monat September 2008 eingeführt worden – weil ja der Pfändertunnel einröhrig war und es dort viele „Ausweichler“ über die Stadt Bregenz gegeben hat – und ist mit 3. Juli 2013 hinfällig, weil ja die zweite Pfändertunnel-Röhre eröffnet wurde. Daher gibt es auch dort die Korridorvignette nicht mehr, meine Damen und Herren.

Jetzt zu Kiefersfelden und Kufstein-Süd. Die Kollegin Gartelgruber hat gesagt – und das steht auch im Antrag drinnen –, es gibt eine Mautfreiheit. Im Antrag steht: „Die Au­tofahrer wurden sogar mittels Hinweisschildern in Kufstein-Süd und vor der Staatsgren­ze bei Kiefersfelden auf die ,Mautfreiheit‘ hingewiesen.“

Meine Damen und Herren, es hat dort noch nie eine Mautfreiheit gegeben, sondern es wurde von der Staatsgrenze weg bis Kufstein-Süd nicht kontrolliert. Aber eine Maut­freiheit hat es dort nicht gegeben, denn das wäre gegen das Bundesstraßen-Mautge­setz gewesen, und das haben wir in Österreich immer einzuhalten.

Ab 1. Dezember 2013 wird vonseiten der ASFINAG ab jeder Staatsgrenze kontrolliert, und das wird in ganz Österreich gleich gemacht. Eine Ausnahme, meine Damen und Herren, würde viele, viele Türen aufmachen. (Abg. Gartelgruber: Wissen Sie, was in Kufstein dann los ist?) Und ich sage Ihnen nur, Kollegin Gartelgruber, wie viele Forde­rungen es gibt, Ausnahmen zum Bundesstraßen-Mautgesetz zu machen:

Salzburg zum Beispiel: Vignettenbefreiung für Teilbereiche der A 1 West Autobahn zwischen dem Grenzübergang Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg-Mitte be­ziehungsweise zwischen Salzburg-Nord (A 1) und Salzburg-Süd (A10).

Kärnten: Antrag auf Vignettenbefreiung für die A 2 Grenze–Abzweigung Gailtal, vom Tourismusverband Villach-Therme Warmbad, Faaker See für die A 11 Rosental bis Vil­lach, zuletzt auch für die Autobahnumfahrung (A 2/A 10) der Stadt Villach und für die Ferienregion Villach allgemein.

 


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