Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 251

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Ich mache darauf aufmerksam, es sind nur 11 Minuten Redezeit eingetragen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


22.31.55

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Die Bekämpfung der international organisierten Krimina­lität und des Terrorismus bleibt eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Der Anteil der Delikte mit internationalen Bezügen und der Anteil der Fälle, bei denen Tat­verdächtige unterschiedlicher Nationalität zusammenwirken, steigen. Nach Schätzun-gen der Vereinten Nationen werden jährlich mehrere hundert Milliarden US-Dollar von transnational organisierten Kriminellen umgesetzt.

Die Betätigungsfelder reichen vom Drogenhandel bis zur Geldwäsche, reichen aber auch weiter bis hin zu Menschenhandel und Waffenhandel. Eine wirksame Bekämp­fung dieser Form des Verbrechens ist daher nur durch internationale Zusammenarbeit und auf internationaler Ebene möglich.

Einen wichtigen Schritt hin zu verstärkter Kooperation bildet dabei die von der General­versammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Konvention gegen die grenz­überschreitende organisierte Kriminalität, ergänzt und erweitert in der Folge durch die Zusatzprotokolle gegen die Schleusung von Migranten und den Menschenhandel. Wir behandeln heute das dritte Zusatzprotokoll, in dem es gegen die unerlaubte Herstel­lung von Schusswaffen, der dazugehörigen Teile und Komponenten und Munition so­wie gegen den unerlaubten Handel damit geht.

Die illegale Herstellung und der illegale Handel mit Schusswaffen müssen mit allen Mitteln bekämpft werden, denn nur so kann man dem Terrorismus einerseits und orga­nisierter Kriminalität andererseits entgegenwirken und diesen Ressourcen entziehen. Insgesamt schaffen diese vier internationalen Verträge ein hochkomplexes Regelwerk zur Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Vor allem aber geht es um die Signal­wirkung, denn die Verträge machen unsere Entschlossenheit deutlich, den Kampf mit der organisierten Kriminalität weltweit aufzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


22.33.40

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Empfehlung zum Abschluss dieses Staatsvertrages wurde im Innenausschuss einstimmig beschlossen. Mein Kollege Prinz hat schon einiges darüber gesagt. Die Kernstücke: Der erste Punkt: Kriminalisierung der unerlaubten Herstellung von Schusswaffen und deren unerlaubter Handel – zweiter Punkt. Dritter Punkt: mit Feuerwaffen verbundene Fälschungsdelikte. Vierter Punkt: Er­teilung von Lizenzen und Genehmigungen für die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen. Abschließend, fünftens: Bestimmungen über gegenseitige Information, Zusammenarbeit und technische Hilfe im Sinne der Bestimmungen des Übereinkom­mens der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende Organisation von Krimina­lität.

Ich möchte noch festhalten, dass gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Nationalrat hiezu eine Genehmigung erteilen muss, jedoch keine Zustimmung des Bundesrates notwendig ist, denn durch das Abkommen werden keine Angelegenheiten des selbst­ständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt.

 


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