Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 268

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Den Schulpartnern kommen sehr wichtige Aufgabenstellungen zu, und es erscheint da­her geboten, neben den Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer und Eltern, die den Kollegien der Landesschulräte mit beschließender Stimme angehören, künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Landesschülervertretung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern, sofern diese den jeweiligen gewählten Landesverbänden angehören, analog zu § 18 leg cit, mit be­ratender Stimme den Kollegien beizuziehen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


23.32.53

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schule kostet Geld. Das merken Eltern jeden Tag, jede Woche, jeden Monat. Ob es jetzt Sportwochen, Schulveranstaltungen, Sprachwochen oder Arbeitsunterlagen sind, die Kosten für die Schule steigen und steigen; nicht mit­berechnet auch die Nachhilfe. Gerade für Familien mit geringerem Einkommen ist Schule manchmal nicht mehr leistbar.

Die vorliegende Reform des Schülerbeihilfengesetzes habe ich im Ausschuss insofern kritisiert, als ich auch gesagt habe, dass der Leistungsanreiz, der jetzt vorhanden ist, gestrichen werden soll und wir dem damals auch im Ausschuss nicht zugestimmt ha­ben.

Wir haben jetzt sehr intensiv über dieses Thema diskutiert. Ich denke, dass soziale Bedürftigkeit und soziale Leistung Vorrang haben. Daher werden wir dieser Änderung, dieser Anpassung zustimmen. Wichtig ist uns aber auch, dass es bei dieser sozialen Leistung in Zukunft, ähnlich wie bei der Familienbeihilfe, wo es noch nicht passiert ist, auch laufende Anpassungen, Wertanpassungen und Valorisierungen geben muss. Das ist wichtig, vor allem auch, wenn diese Leistung für Schüler oder Studierende verwen­det wird, die sich umschulen lassen, die in einem zweiten Bildungsweg etwas nachho­len. Gerade sie brauchen auch die notwendigen Mittel. Das BZÖ wird daher diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir werden auch unsere Zustimmung geben, was die erweiterte Möglichkeit betrifft, dass Leiter von Schulen nicht nur eine Schule leiten können, sondern zwei oder drei Schulen leiten können. Das ist sehr richtig und sehr wichtig, dass man das ermöglicht. Bisher war es nur für eine zweite Schule möglich, jetzt ist es für mehrere Schulen möglich, schul- und schultypenübergreifend. Vor allem an Schulzentren ist das sicher ein wichtiger und richtiger Schritt. Wenn die Rahmenbedingungen entsprechend ge­klärt sind, glaube ich, ist das in keine Weise abzulehnen.

Das, was die Schulverwaltung, die sogenannte Reform der Schulverwaltung anbelangt, so muss ich ganz ehrlich sagen: Als ich es zuerst gehört habe, hätte ich sehr gerne zugestimmt. Ich hätte nämlich sehr gerne zugestimmt, wenn die Bezirksschulräte wirk­lich ersatzlos abgeschafft worden wären. Wenn man sich aber anschaut, was bei die­sem Gesetz jetzt zustande gekommen ist, dass am Ende einer Legislaturperiode, wo man fünf Jahre nichts in der Verwaltung weitergebracht hat, nichts in der Verwaltungs­einsparung weitergebracht hat, und wenn ich das Gefühl habe, jetzt muss man einfach das Versprechen, das man gegeben hat, nämlich die Schulverwaltung zu reformieren, in irgendeiner Form einlösen, und wenn man jetzt diesen Vorschlag vorlegt, so muss ich sagen: Es nicht viel herausgekommen!

Frau Bundesministerin, Sie haben richtigerweise im Ausschuss auch gesagt: Das war das einzig Machbare mit den Ländern!°– Das glaube ich Ihnen schon. Aber ich sage:


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