Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 274

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lässt grüßen. Die Probleme sind nicht nur bei der jungen Generation vorhanden. Ich er­kläre Ihnen das im Anschluss gerne. (Abg. Dr. Rosenkranz: Nein, heute nicht mehr!)

Das Gesetz, das wir hier heute beschließen, ist aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ich habe es als „Trippelschrittchen“ bezeichnet. Wir stimmen deshalb zu, Kollegin Haubner, weil wir hier wenigstens ansatzweise die Blockade durchbrechen wollen. Ich stimme ja zu: Die Kritik kann ich zu 99 Prozent unterstreichen, ein Punkt wird ja erfüllt. Du hast dir gewünscht, dass wenigstens ein Punkt durchgeht: die ersatz­lose Abschaffung der Bezirksschulräte. – Das wird ja erfüllt. Ich glaube, es ist der Punkt 3 in deiner Aufzählung. Also das ist immerhin durchgesetzt worden.

Vielleicht noch ein Wort zur Demokratisierung der Landesschulräte. Natürlich ist das ein Schritt nach vorne, wenn demokratisch legitimierte ElternvertreterInnen drinnen sind. Die Vertreter, die jetzt drinnen sind, sind von ihren Parteien legitimiert und nicht durch die Wahl ihrer Klientel, die sie vertreten sollen. Also das gilt weder für die Eltern noch für die SchülerInnen noch für die LehrerInnen. Jetzt gibt es erstmals diese Vertre­tung, diese demokratisch legitimierte Vertretung in den Landesschulräten. Und das würde ich zumindest als grünen Erfolg bezeichnen. Das hat es vorher nicht gegeben.

Ein Wort noch zu den beiden anderen Gesetzen, zum Schülerbeihilfengesetz. Ja, wir stehen dazu: Schülerbeihilfen haben aus sozialen Gründen gewährt zu werden. Ich bin für Leistung, die grüne Schule ist eine Schule, die Leistung von Schülerinnen und Schü­lern fordert, aber sozial unterstützen müssen wir Kinder beziehungsweise ihre Eltern dort, wo Not am Mann und an der Frau ist. Und wir müssen nicht diejenigen, die sowie­so schon privilegiert sind, noch weiter privilegieren. Also finanzielle Hilfe für sozial Schwache, das wird hier bereinigt. Das ist übrigens auch ein Beispiel dafür, wie man ein Gesetz reformieren kann, ohne dass es etwas kostet, denn das ist in diesem Fall so.

Zum Zweiten, zu den Dienstrechtsänderungen. Es ist ja, glaube ich, schon seit 2006 möglich, dass Direktorinnen und Direktoren zwei Schulen betreuen können. Hier geht man noch einen Schritt weiter. Ich halte das für eine sehr wichtige Reform. Wir sind in einer Zeit, in der sich auf Grund der Gegebenheiten an den Schulen immer weniger Lehrerinnen und Lehrer bereiterklären, Direktorin oder Direktor zu werden. Die Belas­tung ist zu groß, das finanzielle Entgelt zu klein.

In Vorarlberg haben wir die Situation im Bezirk Feldkirch, dass bei sieben Schulen ganze vier Lehrpersonen um die Direktion angesucht haben. Wir können also einzelne Stellen nicht mehr besetzen. Es werden altgediente Direktoren aus der Pension – in einem Fall ein über 70-Jähriger – zurückgeholt, damit Schulen überhaupt eine Leitung haben. Da müssen wir gegenarbeiten. Insbesondere bei Klein- und Kleinstschulen ist das durchaus eine sehr sinnvolle Maßnahme.

Über die anderen Änderungen in diesem Gesetz muss man, glaube ich, gar nicht re­den; da geht es um technische Anpassungen, da ist es selbstverständlich, dass wir da­für stimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Elmar Mayer.)

23.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


23.50.07

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, diesem einen Gesetz werden wir natürlich zustimmen. Wir haben ernst­haft darüber verhandelt. Bei den Bezirksschulräten wird eingespart. Wir wissen, dass dies kein großer Wurf ist. Das ist ganz klar. Am Ende des Tages wäre es natürlich so gewesen, dass man mehr Geld eingespart hätte, und dann wäre das viel besser gewe­sen auf lange Sicht. Natürlich muss man hier noch den Hebel ansetzen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite