Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 88

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Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen gegenständlichen Misstrauens­antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung.  Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

12.06.182. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2438 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börse­gesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanz­sicher­heiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investment­fondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichts­gesetz geändert werden (2514 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpa­pier­auf­sichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung (2517 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte, Herr Kollege.

 


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