Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen gegenständlichen Misstrauensantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2438 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (2514 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung (2517 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte, Herr Kollege.
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