Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 108

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Zu Z 23 und 24: Da § 26c bereits durch eine andere Gesetzesnovelle (AIFMG) belegt wird, war auf § 26d auszubessern und die entsprechende Inkrafttretensbestimmung anzupassen.

Zu Z 27: Klarstellung, dass eine Wertpapierfirmengruppe nur dann vorliegt, wenn keine Kreditinstituts-gruppe (§ 30 BWG) vorliegt.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


12.42.21

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Schieder, wie Sie schon richtig gesagt haben, Sie haben sich jetzt nicht vor mir gemeldet. Das freut mich sehr. Ich werde dann einige Fragen an Sie stellen. Ich bin gespannt, ob Sie die dann auch beantworten werden. (Abg. Krainer: Das ist keine Fragestunde! Das ist eine Debatte!)

Jetzt zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt, der Basel III betrifft. Aus meiner Sicht ist es nicht notwendig, dass wir Basel III jetzt überhastet umsetzen. Warum? – Weil Basel III an und für sich zu einer Zeit erdacht wurde, als diese Wirtschaftskrise noch nicht absehbar war, und wir wissen, dass die strengeren Auflagen gerade für Kleinbetriebe und auch mittlere Betriebe riesige Probleme erzeugen können und werden. Jeder, der einen Betrieb hat und schon einmal bei seiner Bank vorgesprochen hat, weiß, dass Basel III gerade in der jetzigen Situation sehr kontraproduktiv wirken kann und auch wirken wird.

Einen Punkt vielleicht noch zum Crowdfunding: Es gibt hier Bestrebungen, das Risiko beim Crowdfunding zu minimieren. Es gibt zweitens Bestrebungen, den Banken möglichst das Geschäft zu überlassen. Ich glaube, beides ist falsch. Zuerst einmal: Wenn sich jemand bereit erklärt, zu investieren, wenn sich jemand dazu bereit erklärt, jemandem einen Kredit zu geben, dann ist das ja in Österreich legal – außer man gibt zwei Leuten einen Kredit, dann ist das sozusagen, unter Anführungszeichen, schon ein „Bankgeschäft“. Hier sieht man, dass die Regierung hauptsächlich den Banken die Mauer macht und es Ihnen überhaupt nicht darum geht, ob jemand in aussichtsreiche Projekte eines anderen investiert und dann auch einen Vorteil daraus hat – das ist ja auch legitim. Sie wollen den Banken das Geschäft möglichst nicht versauen, möglichst hier das Geschäft erhalten, und deshalb wehren Sie sich auch mit Händen und Füßen dagegen.

Was das Risiko betrifft – ich glaube, ist es notwendig, das im Kopf zu behalten –: Wenn jemand investiert und das Geld nicht auf ein Sparbuch gibt oder nicht in Aktien investiert oder in eine Anleihe, zum Beispiel in eine Staatsanleihe, oder Sonstiges, sondern wenn er ganz bewusst – Stichwort Venture Capital – in Risiko-, Wagnis­kapital geht, um eben ein innovatives Unternehmenskonzept zu unterstützen, dann weiß er ja letztlich auch, dass er ein Risiko eingeht.

Das abfedern zu wollen, halte ich für einen Fehler. Das ist sozusagen genau wider die Natur dieses Geschäftes, denn wenn jemand ein Risiko eingeht, um einen höheren Ertrag zu haben, dann soll er dieses Risiko auch tragen. Da müssen wir nichts tun, um das abzufedern, denn wir tun es ja in anderen Bereichen auch nicht. Wenn sich jemand Derivate kauft und damit auf die Nase fällt, wird er ja auch nicht dem­entsprechend geschützt. (Beifall beim Team Stronach.)

Jetzt komme ich wieder auf den Punkt, den wir vorher besprochen haben, weil es gerade so gut dazupasst. Frau Ministerin! Ich habe es Ihnen und auch dem Herrn


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