Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 110

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


12.48.41

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in der sozialpolitisch, entwicklungspolitisch, umweltpolitisch inter­essierten Zivilgesellschaft ist es immer mehr en vogue, nicht im mildtätigen Sinn für Projekte und Organisationen zu spenden, sondern immer mehr Leute wollen inves­tieren, um auch quasi zu transportieren: Wie vertrauen in das, was da an Projekten umgesetzt wird, und wir vertrauen dem auch größere Geldsummen an als solche, die wir „nur“ spenden würden. – Leute, die das tun, haben oft gar keine Gewinnabsichten. Da geht es wirklich nur darum, dass sie einfach Gutes unterstützen wollen, Sinnvolles ermöglichen wollen.

Gleichzeitig passiert es auch, dass immer wieder NGOs untereinander Geld borgen. Wenn die NGO A zum Beispiel momentan nicht liquid ist und die EU-Fördergelder erst in zwei Monaten kommen, borgt die NGO B der NGO A Geld, damit diese Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge zahlen kann. All das, das Borgen von Geldern zwecks Liquidität, das quasi Investieren in Projekte auf langfristige Sicht, zum Teil auch ohne Gewinnabsichten, ist momentan in einem rechtlichen Graubereich.

Es geht uns mit dem vom Kollegen Steindl eingebrachten Entschließungsantrag und dem Abänderungsantrag darum, einen Schritt in die Richtung zu gehen, dass sowohl für NGOs diese neue Form, andere Form der Finanzierung, der Zwischenfinanzierung, was auch immer, legal wird, möglich wird, dass es für KMUs, wie die vom Herrn Staudinger und von anderen, möglich ist, aus der Kreditklemme zu kommen, Gelder von Kunden, von Kundinnen – es ist geschildert worden – lukrieren zu können, inves­tieren zu können, aber auch dass es für Gemeinden möglich ist, zu Geld zu kommen, um ihre kommunalen Projekte umzusetzen.

Was wir mit einer Lösung, mit einer sinnvollen, zukunftsfähigen Lösung versuchen müssen, ist einerseits Flexibilität in der Finanzierung, aber andererseits auch gleich­zeitig Konsumentenschutz zu gewährleisten, vorzusorgen, dass eine Rechtssicherheit für jene besteht, die ihr Geld hergeben, und dass in bestimmten Fällen nicht unbedingt die großen, schwierigen und sperrigen Regeln gelten müssen, die momentan für Banken und für Kreditinstitute gelten.

Ich denke, dass es wichtig ist, auf europäischer Ebene ebenfalls zu Lösungen zu kommen, und zwar zu solchen, die einerseits einen Rechtsrahmen vorgeben für eine wirkliche, verantwortungsvolle, nachvollziehbare Aufsicht, die es schaffen, Transparenz bei Geldflüssen, bei Investitionsmöglichkeiten zu gewährleisten, aber die natürlich auch inhaltliche und fiskalische Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen ermöglichen. Gleich­zeitig soll rechtlich zweifelsfrei sein, dass es eine ganz klare Trennung zwischen kleinen, mittleren Finanzierungen gibt, wie eben Crowdfunding, und hochriskanten Finanz­geschäften, wo den Anlegern und Anlegerinnen natürlich immer klar sein muss, was sie gerade tun, wohin sie gerade investieren, und für sie nachvollziehbar sein muss, was die Risken sind, die sie eingehen.

Ich meine, wenn wir da einen großen, aber doch inhaltlich behutsamen Schritt vorwärts gehen, dann ist das durchaus eine Win-win-Situation, sowohl für die Organisationen, die kleinen Firmen, aber auch die Gemeinden, die Finanzierungen suchen, als auch für jene Leute, die auf neue Art investieren wollen, sei es mit oder ohne Gewinnabsicht. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


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