Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 296

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habe zwei Vertrauensstudien über die Justiz in Auftrag gegeben. (Abg. Grosz: Hat wieder viel Geld gekostet!) Ende 2011 lag das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz noch bei 65 Prozent; Anfang 2013 lag das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in die Justiz bei 72 Prozent. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da hat eine Reihe von Maßnahmen gegriffen, aber vor allem hat natürlich auch die sehr gute Arbeit der Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen die Bevölkerung überzeugt und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gefördert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


22.41.30

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur angesprochenen Sache möchte ich auch einige Worte verlieren, weil ich glaube, dass es notwendig ist, darüber zu diskutieren und keinesfalls in diesem Fall zur Tagesordnung überzugehen, sondern im gemeinsamen Interesse auch daran zu arbeiten, auch zum Schutz der Betroffenen.

Wir haben gestern ein Gesetz beschlossen, mit dem das Verwundetenabzeichen auch für Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamte ermöglicht wird. Das ist auch gut und wichtig so, denn wir wissen, dass der Strafvollzug eine mitunter auch sehr gefähr­liche Tätigkeit sein kann, aber auch eine herausfordernde und fordernde Tätigkeit.

Dass aber auf der anderen Seite Menschen untergebracht sind, Strafhäftlinge, Insas­sen, Untersuchungshäftlinge, die auch mitunter große Verletzungen erleiden können, das ist die Kehrseite der Medaille. Ich nehme einmal an und gehe davon aus: Keiner von den Justizwachebeamtinnen und -beamten möchte haben, dass in seiner Schicht, in seinem Dienst solche Vorfälle passieren. Daher muss alles getan werden, um das zu verhindern!

Jetzt haben Sie gerade in Ihrer Stellungnahme ausgeführt, es sind Maßnahmen gesetzt worden, was zum Beispiel die Belegung der Zellen betrifft. Ich habe da meine kritischen Bedenken, weil ich nicht glaube, dass das wirklich in der Form umsetzbar ist, dass die Platzbedingungen dafür ausreichen und dass das auch in der Kürze möglich ist. Daran sollten wir auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode sehr intensiv arbeiten, dass das verbessert werden kann.

Ich führe zudem aus, dass es sehr, sehr viele Mahner gegeben hat, nämlich in der Phase, als man die Auffassung vertreten hat, eine sehr wichtige Institution, nämlich auch für die Resozialisierung und die Reintegration von jungen Menschen in die Gesellschaft, das Jugendgericht in seiner Form aufzulassen. Jetzt haben sich Vorfälle dieser Art vermehrt oder sind jetzt in der Form, in den extremsten Auswirkungen, ans Tageslicht gekommen.

Das ist eine sehr bedauernswerte Situation, weil ich davon ausgehe und wir alle zur Kenntnis nehmen müssen, dass es für Menschen und vor allem junge Menschen, denen so etwas passiert, äußerst schwer möglich ist, sich zu resozialisieren, wieder ein normales Leben zu führen – und das sollte ja in aller unser Interesse sein, wenn jemand eine Straftat begeht.

Ich plädiere dafür, dass wir zu diesem Thema einen sehr intensiven Denkprozess starten, und zwar mit folgender Fragestellung: Wie kann in Zukunft gewährleistet wer­den, dass junge Menschen menschenwürdig untergebracht sind? Die Volksanwalt­schaft wird sich das sicher auch zu einem ganz besonderen Schwerpunkt machen, mit den Kommissionen, und auch, wie wir gemeinsam im Sinne der jungen Menschen eine


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